Napster-Anwalt gibt sich siegesgewiß
David Boies, der Anwalt von Napster, hat Zuversicht geäußert, dass er die Justiz von der Legalität der Online-Musiktauschbörse überzeugen kann.
"Ich werde verschiedene Argumente vorlegen.
Wenn ich nur bei einem Punkt Recht bekomme, hat Napster gewonnen", sagte er der Zeitung "Die Welt" [Donnerstagausgabe].
Boies im Interview mit der "Welt"
So seien Kopien für nicht-kommerzielle Zwecke legal. Auch gleiche
die Napster-Software dem Prinzip eines Videorekorders. Napster biete
nur ein Forum für Musikliebhaber. Zudem habe die Existenz von
Napster nach Experten-Ansicht CD-Verkäufe sogar angekurbelt. Die
Plattenfirmen wollten Napster von der Nutzung des MP3-Format
ausschließen, um es selbst kommerziell zu nutzen.
Plädoyer für ein freies Internet
Boies erklärt im Interview auch, die Verteidigung von Napster aus prinzipiellen Beweggründen übernommen zu haben:
"Denn wenn wir verlieren, wird es die Zukunft des Internets beinflussen. Dieser Fall ist für jeden wichtig, der das Internet benutzt. Denn das Internet stärkt mit seiner Fülle an Information jeden Menschen individuell. Und wenn wir anfangen Musik, Text oder jede andere Art von Information nicht mehr kostenlos herauszugeben, dann limitieren wir die Stärke des Netzes. Denn genau genommen ist fast alles urheberrechtlich geschützt, auch Filme und Texte. Und diese Limitierung halte ich für falsch."
Napster vs. RIAA seit Montag vor dem Berufungsgericht
Seit Montag läuft der erste große Prozess um Urheberrechte im
Internet vor einem Berufungsgericht. Bislang trafen die drei Richter
jedoch noch keine Entscheidung zu einem Antrag des Verbandes der
US-Plattenindustrie [RIAA], der das Verbot von Napster vorsieht. Das
bedeutet, dass die Tauschbörse mindestens einige Wochen weiter
arbeiten kann. Die RIAA, zu der Medienkonzerne wie Seagram, die
Bertelsmann-Tochter BMG und die Sony-Tochter Sony Music gehören,
wirft Napster vor, Urheberrechte zu verletzen. Die Musikbörse
argumentiert dagegen, sie biete lediglich einen Tauschdienst für
Musiktitel an.
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