Zwangs-Abgabe auf CD-Brenner
Die gerade vereinbarte Urheberrechtabgabe auf CD-Brenner in Deutschland macht die Situation in Europa noch mehr zum "Flickenteppich" als dies schon bislang der Fall war.
Hewlett-Packard und die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte [Gema] haben sich vor dem Stuttgarter Landgericht auf eine Urheberabgabe von zwölf DM [rund sechs Euro] für CD-Brenner geeinigt.
Wie die Berliner Tageszeitung "Die Welt" in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wird die Abgabe bereits seit diesem Mittwoch entrichtet, für alle früher verkauften Geräte seien nachträglich 3,60 DM [rund 1,8 Euro] fällig.
Nun fordere die GEMA auch die anderen Hersteller auf, ebenfalls sechs Euro pro Gerät zu bezahlen.
GEMAForderung nach Abgabe für Festplatten
Damit sei ein wegweisender Präzedenzfall im Streit um die Urhebervergütungen im digitalen Zeitalter geschaffen, schreibt "Die Welt".
Hewlett Packard hat immerhin die Forderungen der Gema im Laufe des letzten Jahres heruntergehandelt: Im letzten Oktober wollte die Gema noch mehr als 10 Euro pro Brenner kassieren.
Die Gema verlange nun, auch andere digitale Speichergeräte und - Medien mit Abgaben zu belegen, zum Beispiel Festplatten in Computern. Auch für Modems, ISDN-Anlagen und Netzwerkkarten seien solche Abgaben im Gespräch.
Pauschale Vergütung "ungerecht"
HP und BITKOM, der Dachverband der deutschen IT- und
Telekommunikationsindustrie, halten dagegen eine pauschale Vergütung
für Urheberrechte in der digitalen Welt für "ungerecht". Wie BITKOM
und HP am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung feststellten,
hat die Informationstechnologie bessere Modelle entwickelt, um diese
Rechte zu schützen. Wie HP-Pressesprecherin Jeannette Weißschuh
ausführte, ist dabei an Kombinationstechnologien aus digitalem
Wasserzeichen, physikalischer Kennzeichnung von Original-CDs und
Original-DVDs sowie verschlüsselter so genannter digitaler "Tickets"
gedacht, die illegales Kopieren und Abspielen von Dateien verhindern
würden. Gleichzeitig ermöglichten sie eine limitierte Zahl privater
Sicherungskopien, stellte Weißschuh fest.
In Österreich wird für CD-Rs mehr kassiert
Der Direktor der österreichischen Austro Mechana, Dr. Helmut Steinmetz, begrüßte die Einigung in Deutschland, da man seit Prozess-Beginn der Meinung gewesen sei, dass eine Vergütung nach deutschem Recht zwingend notwendig sei.
In Österreich steht eine Abgabe auf CD-Brenner zwar nicht zur Debatte, da hier gesetzlich nur Urhebergebühren auf die Datenträger und nicht auf die Geräte erlaubt sind, aber dafür sind die Abgaben auf CD-Rs entsprechend höher.
Die Austro Mechana war bei der Erhebung von Abgaben auf CD-Rs Vorreiter in Europa: In Österreich werden die Gebühren schon seit April 1998 erhoben.
Steinmetz beklagt in diesem Zusammenhang den "Flickenteppich" von verschiedenen Verordnungen in Europa.
Durch die neuen Abgaben in Deutschland auf Brenner würde sich allerdings die dortige Urhebervergütung zusammen mit den bestehenden Abgaben für CD-Rs dem Niveua in Österreich annähern.
In Deutschland werden beide Produkte mit Urheberrechtsabgaben belegt. Die Austro Mechana ist bislang nicht im Netz vertreten. Die Site soll erst nächstes Jahr online gehen.
AKMEuropa uneinig
Der Entwurf einer europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der Abgabe-Verhältnisse in Europa ist laut Dr. Helmut Steinmetz am massiven Widerstand der Briten gescheitert.
In GB gibt es weder Abgaben auf Geräte noch auf Datenträger, was Steinmetz zufolge auf die dortige Lobby-Politik der Hardware-Industrie zurückzuführen ist.
Ob die sechs Euro Preisunterschied zu einem "kleinen Grenzverkehr" im Brennerhandel führen, bleibt abzuwarten.