Zwangs-Abgabe auf Festplatten in Österreich
Nach dem Willen der Austro Mechana [AM] steht eine Urheber-Abgabe, wie sie derzeit schon auf Datenträger von der Audio-Kassette bis zum Flashspeicher erhoben wird, auf Festplatten in Österreich unmittelbar vor der Tür.
Die AM verhandelt nach eigenen Angaben momentan mit Vertretern der Hardware-Hersteller, dabei seien die grundsätzlichen Positionen schon weitgehend geklärt.
Beim nächsten Treffen der Verhandlungspartner Anfang Dezember steht demnach eine grundsätzliche Entscheidung für eine Abgabe auf Festplatten an.
Welche Kopien sind erlaubt?
Da im Forum immer wieder die Frage nach der genauen Gesetzes-Lage
bei Kopien auftaucht, haben wir unsere Juristin beauftragt, ein
entsprechendes FAQ zu erstellen. Die Austro Mechana ist bislang
nicht im Netz vertreten. Die Site soll erst nächstes Jahr online
gehen.
"Durchboxen"
Für den Fall, dass die Hardware-Hersteller einer Abgabe nicht grundsätzlich zustimmen, ist die AM entschlossen diese vor Gericht zu erstreiten.
AM-Direktor Dr. Helmut Steinmetz: "Wir sind wild entschlossen, das durchzuboxen." Demnach wäre mit einem schnellen Prozessbeginn Anfang 2001 zu rechnen.
Sollten die Geräte-Hersteller einer Urheber-Abgabe auf Festplatten grundsätzlich zustimmen, würde anschließend über die fälligen Summen verhandelt.
In Deutschland hat sich Hewlett Packard am Mittwoch mit der Verwertungsgesellschaft Gema auf eine Abgabe auf CD-Brenner geeinigt.
Zwangs-Abgabe auf CD-BrennerDatenträger
In Österreich sind Urheber-Abgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Geräte selbst - vom Videorekorder bis zum CD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden.
Die AM vertritt den Standpunkt, dass die Festplatte eindeutig als Datenträger einzuordnen und nicht Teil des Geräts also des PCs ist.
Europäischer "Flickenteppich"
AM-Direktor Steinmetz beklagt in diesem Zusammenhang den "Flickenteppich" von verschiedenen Verordnungen in Europa. In einigen Ländern wie in Deutschland sind Abgaben auf Datenträger und Geräte vorgesehen, in anderen wie GB auf keines von beiden. Der Entwurf einer europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der Abgabe-Verhältnisse in Europa ist laut Dr. Steinmetz am massiven Widerstand der Briten gescheitert.
50 Prozent "Fremdinhalt"
Nach einer Studie von Fessel-GfK im Auftrag der AM befinden sich auf heimischen Festplatten durchschnittlich 56 Prozent "Fremdinhalte". Der entsprechende Fragebogen wurde vor der Unfrage der Wirtschaftskammer zur Kenntnis gebracht.
Der "Fremdinhalt" setzt sich wiederum aus Musik [elf Prozent], Games [27 Prozent], Software [33 Prozent], Texten [20 Prozent], Fotos [acht Prozent] und Videos [ein Prozent] zusammen.
Die AM ist bei den Verhandlungen über eine Urheberabgabe dabei federführend für Musik, Texte, Fotos und Videos, auch wenn sie selbst nur für die Musik zuständig ist.
Software-Hersteller wird die AM auch zukünftig nicht vertreten ["Für Microsoft arbeiten wir nicht"], über eine mögliche Kooperation mit Game-Herstellern wird derzeit nachgedacht.