Microsoft im Berufungsverfahren
Im Verfahren um die Zerschlagung von Microsoft hat der US-Softwarekonzern am Montag vor einem Berufungsgericht in Washington weitere Unterlagen eingereicht.
In mehreren Anträgen wandten sich die Anwälte des Softwareriesen gegen richterlich bestätigte Vorwürfe von US-Regierungsbehörden, der Konzern habe seine Monopolstellung gegenüber Konkurrenten missbraucht.
Zudem sei die "gesamte Prozessführung" des zuständigen Bundesrichters Thomas Jackson "mit Fehlern infiziert" gewesen.
Die Anwälte wandten sich in dem 172-seitigen Dokument auch gegen öffentliche Auftritte Jacksons, die an seiner richterlichen Unabhängigkeit zweifeln ließen. Der Bezirksrichter habe darüber hinaus ein "tiefgehend falsches Verständnis" vom US-Kartellrecht.
MicrosoftJackson hatte Microsoft im April wegen Monopolmissbrauchs und anderer Verstöße gegen die Kartellgesetze verurteilt. Im Juni ordnete er deswegen die Zweiteilung des Konzerns an. Die Vollstreckung des Urteils wurde für die Dauer des Berufungsverfahrens ausgesetzt. Die US-Regierung hatte beantragt, die zweite Instanz zu überspringen und den Fall direkt vor dem Verfassungsgericht zu
verhandeln.
Ende September hatte das Verfassungsgericht es jedoch abgelehnt, den Fall im Schnellverfahren zu behandeln und ihn an das Berufungsgericht zurückgewiesen. In einem früheren Prozess gegen Microsoft hatte das Berufungsgericht schon ein Mal ein Urteil von Jackson rückgängig gemacht.