Zwangsabgabe auf PCs teilt Europa
Was heute Vormittag als Pressemeldung publik wurde, ist jetzt von den Verwertungsgesellschaften [VG] offiziell bestätigt worden. Für jeden in Deutschland verkauften PC muss ab Jänner eine Vergütungspauschale von 30 Euro gezahlt werden.
Die Abgabe wurde nicht im Einvernehmen mit der Hardware-Industrie beschlossen, sondern von den VGs schlicht und einfach angeordnet - die Rechtmäßigkeit der Abgabe dürfte daher vor Gericht entschieden werden.
Neben diesem rigiden Vorgehen ist vor allem bemerkenswert, dass durch die Abgabe die Situation auf europäischer Ebene noch komplizierter wird, als sie es ohnehin schon ist: Bisher scheiterten alle Versuche einer Harmonisierung der Regeln für Urheberabgaben in Europa, der nächste Anlauf steht Mitte 2001 an.
Die markante Verteuerung von PCs in Deutschland könnte daher zu einem regen "kleinen Grenzverkehr" von Rechnern via Online-Händler führen.
Europäischer "Flickenteppich"
Austro-Mechana-Direktor Helmut Steinmetz beklagt in diesem
Zusammenhang den "Flickenteppich" von verschiedenen Verordnungen in
Europa. In einigen Ländern wie in Deutschland sind Abgaben auf
Datenträger und Geräte vorgesehen, in anderen wie Großbritannien auf
keines von beiden. In Österreich sind Urheberabgaben nur auf
Datenträger gesetzlich erlaubt. Es wird derzeit über eine
Urheberabgabe auf Festplatten verhandelt.
"Verwertungsgesellschaft Wort"
Mit der neuen deutschen Abgabe sollen die Urheberrechte von Verlegern und Künstlern abgegolten werden, teilte die "VG Wort" heute in München mit.
Die Verwertungsgesellschaften legten die Abgabe demach im Alleingang fest, weil Verhandlungen mit der Industrie zu keinem Ergebnis geführt hatten.
Ferdinand Melichar, Geschäftsführender Vorstand der VG Wort, erklärte, die Pauschale sei keine zusätzliche Einnahmequelle, sondern stelle eine "Anpassung an den technischen Fortschritt" dar. In Deutschland hergestellte, aber für den Export bestimmte Geräte sind von der Zahlung befreit.
Die VG Wort verwaltet nach eigenen Angaben treuhänderisch die Urheberrechte für 220.000 Autoren und 5.500 Verlage in Deutschland. Sie nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen für Zweitnutzungsrechte - wie Kopieren - ein und gibt diese abzüglich der Verwaltungskosten an ihre Mitglieder weiter. Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen von Künstlern, Designern, Fotografen und Verlegern und verfährt nach einem ähnlichen System.
VG WortText und Bild
Der neue Gerätetarif soll Urheberrechte bei der privaten Speicherung von Texten und Bildern auf PCs abgelten.
Laut Melichar reagierten die Gesellschaften damit auf die zunehmende Verbreitung digitaler Vervielfältigungs- und Speichersysteme, die zur Alternative für die bereits seit 1965 mit einer Geräteabgabe belasteten Fotokopierer und später Kassettendecks und Videorecorder geworden seien.
So seien unter anderem wegen der zunehmenden Verbreitung von PCs die Tantiemen-Gesamteinnahmen im audiovisuellen Bereich trotz steigender Anzahl der Vervielfältigungen von 1990 bis 1998 von 136 Millionen DM auf 124 Millionen DM [rund 62 Mio. Euro] gesunken.
Und Musik
Zu den 30 Euro für Bild- und Textrechte kommt allerdings noch die
GEMA-Abgabe, die den Angaben nach bei knapp zwölf Euro liegen