Klage gegen Zwangsabgabe auf Kabel & SAT-TV
Nach dem Fachverband des Elektrohandels bereitet auch die Berufsgruppe der Kabel-TV-Betreiber den Gang zum Verfassungsgerichtshof vor.
Grund ist "ein verfassungsrechtlich und sozialpolitisch bedenkliches Gesetz, das man gemeinsam mit der Branche aus den Angeln heben" wolle, sagte der Geschäftsführer des Fachverbandes Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Josef Moser.
Mit 1. Jänner 2001 werden die 260 privaten Kabel-TV-Betreiber Österreichs und mehr als eine Million Kunden kräftig zur Kasse gebeten, um die Künstlersozialversicherung zu finanzieren.
"Schlecht vorbereitet, sachlich unzusammenhängend und sozialpolitisch unverständlich" und ungerecht sei das Gesetz, so Moser, da "Kabel-TV-Konsumenten bereits über 16 Schilling pro Teilnehmer und Monat an die österreichischen Verwertungsgesellschaften" bezahlen. "Wenn der Künstlersozialversicherungsfonds dem Staatssekretär ein derartiges Anliegen war, warum hat er die fehlenden Summen dann nicht aus den mit Rücklagen bestens dotierten Töpfen der Verwertungsgesellschaften genommen, sondern privatwirtschaftlich agierenden TV-Betreibern und ihren Kunden erneut in die Taschen gegriffen?" so der Fachverbands-Geschäftsführer weiter.
Zwangsabgabe auf PCs teilt EuropaZwangsabgabe auf SAT-Receiver
Ab 1. Jänner 2001 muss für jeden SAT-Receiver/Decoder eine Abgabe von 120 Schilling plus 20 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt werden. Daraus ergibt sich bei Durchschnittsverkaufspreisen von 700 bis 1.000 Schilling eine deutlich spürbare Erhöhung der Verkaufspreise um bis zu 20 Prozent.
"Es wurden keine Vorkehrungen getroffen, um den grenzüberschreitenden Handel, und hier vor allem Internet und E-Commerce, in diese Verpflichtung einzubeziehen, was eine neuerliche Diskriminierung des österreichischen Fachhandels bedeutet", heißt es aus dem Fachverband des Elektrohandels