Lauschangriff per Standleitung
Der am Dienstag über mehrere Mailing-Listen in Umlauf gelangte Entwurf einer Überwachungsverordnung für die gesamte Telekommunikation sei tatsächlich vom Verkehrsministerium ausgegangen, bestätigte die Pressestelle des Ministeriums auf Anfrage der FutureZone.
Ausgegangen sei die Initiative, den Entwurf, dessen Vorfassung seit 1999 vorlag, zur Verordnung voranzutreiben, aber von Innen- und Justizministerium.
"Uns wurde das legistisch zugeteilt", war weiters aus dem Ministerium zu erfahren.
Innenministerium bestätigt
Das Innenministerium bestätigte, dass aus dem Oktober 2000 ein
Briefwechsel in Sachen Überwachungsverordnung mit dem Ministerium
für Justiz vorliege. Der Verein der Internetz-Benutzer [VIBE!] hat
den Entwurf mittlerweile
Noch keine Stellungnahme eingetroffen
Neben diversen Ministerien und Kammern wurden die Telekom, der Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber [VAT], das Forum Mobilkommunikation [FMK] und andere zur Stellungnahme eingeladen.
Obwohl die Frist nur bis zum 23. Februar läuft, ist nach Auskunft des Verkehrsministeriums bis jetzt keine Stellungnahme eingetroffen.
In der Vergangenheit sind ähnlich geartete Versuche seitens der "gesetzlich ermächtigten Behörden" [Eigendefinition im Überwachungspapier ENFOPOL 98] auf erbitterten Widerstand vor allem der Mobilfunk-Betreiber gestoßen.
Die Forderung der Polizei nach Zugang zu allen Daten in Echtzeit per Standleitung bereitet den Mobilfunkern große Probleme. Weil GSM-Netzwerke nun einmal so konstruiert sind, dass äußerst rechenintensive Vorgänge wie Abrechnungen ausschließlich in der Nacht stattfinden, ist es beim derzeitigen Stand der Netzwerktechnik nicht möglich, in größerem Umfang Daten in Echtzeit bereitzustellen.
Neue Abhörverordnung für ÖsterreichKosten sollen die Betreiber tragen
Das betrifft weniger die Telefonate selbst. Besonders interessiert sind Behörden daran, die so genannten Verbindungsdaten [Wer mit wem wann und in welcher Funkzelle [Location] telefoniert] in Echtzeit zu erhalten.
Die Kosten für die dafür notwendige Aufrüstung der GSM-Netze aber haben laut Verordnung die Betreiber zu tragen.
Dreistellige Millionenbeträge
Die Geschäftsführung von maxmobil nannte anlässlich der
gleichgearteten ENFOPOL-Pläne im Frühjahr 1999 Kosten