AK "vehement" gegen Telefonüberwachung
Die Arbeiterkammer [AK] lehnt den kürzlich bekannt gewordenen Verordnungsentwurf zur Telefonüberwachung vehement ab.
Wie die FutureZone laufend berichtet, sind in den Entwurf weit reichende Pflichten für die Telekom-Betreiber eingeschrieben, Schnittstellen einzurichten, über die Polizei und andere Behörden per Standleitung an die Telefonnetze andocken können.
Der Entwurf aus dem Verkehrsministerium ist laut AK "höchst bedenklich", weil er "flächendeckende Überwachung ermöglichen" werde, habe viele Schwachstellen und könne für die Konsumenten sehr teuer werden.
Infrastrukturministerin Monika Forstinger [FPÖ] wird aufgefordert, den Verordnungsentwurf zurückzunehmen, der bei Konsumenten- und Datenschützern sowie der Telekom-Industrie auf massive Kritik gestoßen ist.
Neue Abhörverordnung für ÖsterreichHauptkritikpunkte der AK
Der Schutz der Privatsphäre sei gefährdet, da Lücken im Entwurf den Überwachern viele Möglichkeiten offen ließen.
Da keine genauen Analysen über die Kosten vorliegen, sei zu befürchten, dass letztlich die Telefonkonsumenten zur Kasse gebeten werden. Die AK fordert daher, dass die Sicherheitsbehörden diese Kosten übernehmen sollen.
Der Entwurf sieht nämlich vor, dass die Betreiber die Kosten für die Überwachungssysteme zu übernehmen haben.
Keine Sicherheitsanforderungen
Es fehlten Mindest-Sicherheitsanforderungen, ob und wie Zugriffe
protokolliert werden, wie die Daten von Betreibern zu den
Sicherheitsbehörden übermittelt werden, wie sichergestellt wird,
dass Daten von unbeteiligten Konsumenten nicht mitausgewertet werden
und wer für Missbräuche haftet. Die Frist für Stellungnahmen zur
Überwachungsverordnung [ÜVO]
Verantwortung ungeklärt
Es sei auch unklar, welche Verantwortung die Betreiber und die Sicherheitsbehörden übernehmen. Daher müsse geklärt werden, wer über die technischen Anlagen verfügt und wer wann und wo Zugang zu den Anlagen hat.
Die Überwachungsverordnung dürfe nicht für das Internet gelten. Das müsse sichergestellt werden. Es wäre fatal, wenn die Betreiber auch ungeschützte Inhaltsdaten über Internet-Nutzer preisgäben, so die AK.
Die Verordnung geht direkt auf die unter dem Codenamen ENFOPOL 1998 bekannt gewordenen Überwachungspläne der EU zurück.