26.02.2001

"ENFOPOL NEU"

Bildquelle: PhotoDisc/ORF ON

Breite Front gegen Überwachungsverordnung

Nachdem sich die Arbeiterkammer am Donnerstag bereits "vehement" gegen den Entwurf einer Überwachungsverordnung des Verkehrsministeriums ausgesprochen hatte, stellt sich auch die gesamte Telekom-Industrie gegen den Entwurf.

In den fristgerecht am Freitag eingelangten Stellungnahmen von Wirtschaftskammer [WKO], VAT [Verband alternativer Telefonie-Netzbetreiber] und FMK [Forum Mobilkommunikation] wird die ÜVO genannte Überwachungsverordnung in ihrer derzeitigen Form einhellig abgelehnt.

Die WKO sieht in der Bestimmung, dass die Netzbetreiber die Kosten für Lauschangriffe tragen sollten, einen "schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit des Eigentums" und äußert "schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit".

VAT: "Der Bund soll zahlen"

Der Verband alternativer Telefonienetz-Betreiber befürchtet hohe Investitionskosten und operative Kosten für Personal und Räume, die rund um die Uhr bereitzustellen seien.

Verlangt wird "die vollständige Kostentragung durch denjenigen, der diese Einrichtungen wünscht, nämlich den Bund".

Warnung vor Missbrauch

Da nach dem Verordnungsentwurf bei jedem Verkehr auf dem abgehörten Anschluss parallel und automatisch eine zweite Leitung zur Behörde aufgebaut werde, würden die Fernemeldeanlagen der Betreiber mit den Abhöranlagen der Behörde verkoppelt.

Die Abschottung der Fernmeldeanlagen von den Diensten sei so nur noch softwaretechnisch gegeben.

Der ÜVO-Entwurf selbst bezieht sich auf einen Standard namens ES 201.671 des European Telecom Standards Institute [ETSI], der wiederum auf die letztlich im EU-Ministerrat 1999 gescheiterten "ENFOPOL"- Überwachungspläne zurückzuführen ist.

"Entwurf unausgereift", "Fristen zu kurz"

Auch die Wirtschaftskammer warnt davor, dass

die Netzbetreiber selbst durch die "technische Ausgestaltung der Überwachungseinrichtungen" möglicherweise ausgeschaltet würden.

Die "unklaren Formulierungen des Entwurfes" ließen nicht erkennen, ob einem "möglichen Missbrauch der Überwachungseinrichtungen Tür und Tor geöffnet" werde.

Einig sind sich WKO wie VAT weiters darüber, dass die Übergangsfristen des Entwurfs "viel zu kurz" seien. Der Entwurf sei "unausgereift" und nicht zuletzt deshalb entschieden "abzulehnen".