Microsoft-Berufungsverfahren beginnt
Der Kartellstreit um Microsoft geht in die nächste Runde: Heute beginnen vor einem Bundesberufungsgericht in Washington zweitägige Anhörungen.
Microsoft will die Aufhebung eines Urteils vom Juni vergangenen Jahres erreichen, in dem eine Zerschlagung des Konzerns in zwei unabhängige Unternehmen verfügt worden war.
Was bisher geschah
Die US-Regierung und zahlreiche Bundesstaaten hatten Microsoft
wegen Missbrauchs seiner Quasi-Monopolstellung beim Betriebssystem
Windows verklagt. Der im ersten Verfahren zuständige Bundesrichter
Thomas Penfield Jackson gab den Klägern recht. Er befand, dass
Microsoft gegen die Kartellgesetze verstoßen habe, indem es Windows
mit dem Browser Internet Explorer verband. Das Unternehmen legte
sofort Berufung ein. Das Urteil ist bis zur endgültigen Entscheidung
ausgesetzt.
Microsofts Argumentationslinie
Bei der mündlichen Verhandlung am Montag und Dienstag, dieses Mal vor einem siebenköpfigen Richtergremium, kommen die Anwälte beider Seiten zu Wort.
Microsofts Rechtsvertreter wollen argumentieren, dass das Unternehmen nicht gegen Kartellgesetze verstieß, Richter Jackson voreingenommen war und die von ihm verfügte Zerschlagung eine "exzessive" Maßnahme sei.
Im Fall Jackson stützt sich Microsoft vor allem darauf, dass der Richter seinerzeit keine Extra-Anhörungen über mögliche Strafen für das Unternehmen abgehalten habe.
Microsoft mit guten Chancen auf Teilerfolg
Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft eine gute Chance,
bei der Berufung zumindest einen Teilerfolg zu erzielen. Zwei der
Richter im jetzigen Revisionsverfahren hatten bereits früher gegen
eine Entscheidung Jacksons und zu Gunsten Microsofts entschieden:
Sie hoben eine Verfügung Jacksons auf, derzufolge das Unternehmen
den Internet-Browser von Windows trennen sollte.