EU-Ministerrat beschließt Copyright-Richtlinie
Der EU-Ministerrat hat am Montag eine neue Richtlinie zum Urheberrecht verabschiedet.
Urheberrechtliche Bestimmungen werden damit auch für das Internet und andere digitale Medien gelten.
Angesichts des wachsenden digitalen Datenaustauschs sollen damit die Rechte von Urhebern wie Künstlern und Autoren an ihren Werken gestärkt werden, während die kostenlose Vervielfältigung für private Zwecke eingeschränkt und nach nationalem Gutdünken erhalten bleiben kann.
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein sagte, diese Richtlinie sei "nicht nur die wichtigste Regelung, die je in Europa im Bereich des Urheberrechts erlassen wurde, sondern sie schafft auch die Voraussetzungen für den Übergang ins digitale Zeitalter".
Technische Kopierschutzvorrichtungen
Die Inhaber von Urheberrechten sollen aber eine vollständige
Kontrolle über Herstellung und Vertrieb von Vorrichtungen erhalten,
mit denen ein Kopierschutz des Herstellers umgangen werden kann.
Andererseits müssen sie dafür sorgen, dass beispielsweise Schulen
oder Bibliotheken, für die Ausnahmebestimmungen gelten, mit solchen
Vorrichtungen ausgerüstet werden. Wie das geschieht, können die
einzelnen Staaten für sich selbst entscheiden.
Urheber hat Recht auf "angemessene Vergütung"
Ob Privatleute sich zum Beispiel eine Sicherungskopie für eine bestimmte Computer-Datei anfertigen können, wird auch davon abhängen, ob - und vor allem inwieweit - der Urheber der Datei dies zulässt.
Der unbegrenzte, kostenlose Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken, wie er zum Beispiel über die Musikbörse "Napster" möglich war, wird nach der neuen Richtlinie nicht mehr erlaubt sein.
Für die private Nutzung seines Werks hat ein Urheber jedenfalls das Recht auf eine "angemessene Vergütung". Die Bestimmung bezieht sich auf Fotokopien, auf private Vervielfältigung und auf die Wiedergabe von Rundfunksendungen in bestimmten sozialen Einrichtungen.
Fundament für nationale Abgabenregelungen vorgesehen
Die Vergütung für die Urheber kann beispielsweise erhoben werden
durch Abgaben auf leere Kassetten oder auf Kopiergeräte - ein
Verfahren, dass unter anderem in Deutschland bereits existiert.
Viele Hintertüren auf nationaler Ebene
Ausnahmen vom Urheberschutz können auf nationaler Ebene festgelegt werden, jedoch nicht über einen in der Richtlinie detailliert festgelegten Umfang hinaus.
Nur in geringfügigen Fällen dürfen EU-Staaten bereits existierende, noch weiter gehende Ausnahmen gelten lassen, aber auch dies nur für analoge und nicht für digitale Anwendungen.
Etwa drei Jahre lang hatten der Ministerrat, die EU-Kommission und das Europaparlament über die neue Richtlinie verhandelt. Wenn sie - voraussichtlich innerhalb weniger Wochen - im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen.
MICA-Symposium zur Copyright-Richtlinie
Am Musik Informationszentrum Austria fand am 23.März ein
Symposium zum Thema EU-Copyright-Richtlinie statt. Die vollständige
Dokumentation ist auf der Website der Organisation zu finden.