Industrie gegen Napster-Neuanhörung
Die Musikindustrie hat Widerstand gegen eine Bitte der Internet-Musiktauschbörse Napster um eine Neuanhörung eines Verfahrens vor einem US-Bundesberufungsgericht angekündigt.
Die von Napster aufgeführten Ergebnisse eines Verfahrens vor einem untergeordneten Bezirksgericht seien nach Ansichten ihrer Anwälte bedeutungslos für eine Neuanhörung zum ursprünglichen Urteil des Bundesgerichts.
Ein "Monster" mit "erbärmlichem" Filter
Bei einem Gerichtstermin in San Francisco wurde am 9. April
geprüft, ob es Napster gelungen ist, den Tausch von 135.000
urheberrechtlich geschützten Musikstücken zu verhindern.
"Widersprüchliche Auflagen"
Napster-Anwalt Robert Silver sagte dagegen, die von den Plattenfirmen vor dem Bezirksgericht eingenommen Positionen zeigten, dass das ursprüngliche Urteil zu widersprüchlichen Auflagen führen könne.
Am 5. März hatte Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel Napster angewiesen, den Tausch von geschützten Stücken zu unterbinden.
Napster beantragte nach der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Neuanhörung und will diesen Antrag nun mit Ergebnissen des Verfahrens vor dem Bezirksgericht ergänzen.
"Die CD ist ein völlig antiquiertes Medium"
Auf den rund 25 Jahre alten Datenträger passe nur wenig
Information: "Ein großer Zukunftsmarkt wird mit der Funkübertragung
UMTS entstehen." Der Besitz von festen Datenträgern wie CDs wird
dann laut Frank Sarfeld, Sprecher der Bertelsmann eCommerce Group,
"im Prinzip überflüssig".