Cybercrime passiert erste Instanz
Wie Telepolis berichtet, hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates als erste Instanz bereits am Dienstag den 25. Entwurf des höchst umstrittenen Cybercrime-Abkommens kaum verändert verabschiedet.
Nur ein Änderungsantrag, der für die nationale Umsetzung jeweils die Berücksichtigung der europäischen Menschenrechtskonvention forderte, wurde angenommen. "Unabhängige und effektive Kontrollen" der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs seien sicherzustellen.
Was noch gefordert wurde
Zudem hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates
gefordert, in das geplante Abkommen auch die Bekämpfung von
Menschenhandel und rassistischer Propaganda aufzunehmen.
Nachdem der erste Entwurf im vergangenen Jahr auf der Website des Europarates veröffentlicht worden war, wurde das geplante Abkommen von Industrie und Menschenrechtsgruppen massiv kritisiert.
Nach Einschätzung der Delegierten des Rates würden vor allem das in der US-Verfassung verankerte Recht auf Meinungsfreiheit und die Interessen der Provider eine Verabschiedung im Sinne des Rates erschweren.