28.04.2001

CHAOS USA

Bildquelle: fuzo

Verwirrung um Napster-Verfügung

Die US-Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel sah sich gestern veranlaßt, die von ihr Anfang März gegen Napster ausgesprochene Einstweilige Verfügung klarzustellen.

Patel teilte in Los Angeles mit, dass die großen Plattenfirmen weiterhin dafür verantwortlich seien, die Namen der Musiktitel zu nennen, die von Napster entfernt werden sollen.

Die Plattenfirmen hätten eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts wohl falsch verstanden. Sie irrten sich, wenn sie glaubten, nicht verpflichtet zu sein, diese Musiktitel zu kennzeichnen, fügte die Richterin hinzu.

Filter leicht auszutricksen

Napster muss nach dem Urteil des Bezirksgerichts vom 5. März alle urheberrechtlich geschützten Mustiktitel aus ihrem Angebot entfernen. Die Musikunternehmen sollten Napster eine Liste entsprechender Titel vorlegen, hatte Patel damals mitgeteilt. Napster müsse diese dann binnen drei Tagen von seiner Website mit Hilfe eines Filters entfernen.

Experten zufolge ist das Herausfiltern einzelner Titel aus dem Angebot sehr schwierig. Napster durchsucht die Dateien nach Namen von Künstlern oder Titeln, die aber von den Nutzern sehr leicht verändert werden können. Dann können Dateien durch den Filter rutschen, und Napster kann wie bisher genutzt werden.