30.04.2001

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Skepsis gegen "Cybercrime"-Vertrag steigt

Wenige Tage, nachdem Entwurf 25 des umstrittenen Abkommens zur "Bekämpfung von Cybercrime" durch die parlamentarische Versammlung des Europarats gegangen ist, ist dieser umstrittene Vertrag von europäischer Gültigkeit noch weit entfernt.

Zuerst muss er im Juni noch durch das "Europäische [Minister-] Komitee für Strafrechtsfragen" [CDPC] bestätigt werden, bindend ist eine Verabschiedung aber nicht.

Von etwa 170 bisherigen Beschlüssen des Europarats hat Österreich zum Beispiel nur 100 mitgetragen, eine direkte Übernahme von "Cybercrime" durch die EU - was bindend wäre - ist aber derzeit nicht möglich.

Das Außenministerium meint

Im Außenministerium wiederum kann man sich eine EU-Beitrittsklausel im Abkommen vorstellen, wobei das "Ob und Wann ... der Beurteilung späterer Entwicklungen durch die Mitglieder der Gemeinschaft vorbehalten" bleibe.

Diese nicht eben enthusiastische Unterstützung eines Abkommens, vor dessen möglichen Auswirkungen zuletzt sogar die BBC gewarnt hatte, spiegelt sich auch im Verlauf der Debatte im Europarat wider.

"Benutzung des Internets für Menschenhandel"

Wie es um das Verständnis der technischen Grundlagen des Cyberspace unter den erwähnten Parlamentariern generell bestellt ist, davon legen die Forderungen der "Parliamentary Assembly" allerdings ein beredtes Zeugnis ab.

Zur Aufnahme in das Abkommen dringend empfohlen werden unter anderen die Straftaten "Benutzung des Internets für Menschenhandel", die "missbräuchliche Speicherung hasserfüllter Botschaften" sowie die "Blockade der Funktion von Computersystemen" durch 'junk e-mail'", die man ganz offensichtlich mit so genannten DDOS-Attacken verwechselt hat.