Die Entbündelung der "letzten Meile"
Prinzipiell stehen inzwischen allen Telekom-Anbietern die Leitungen der Telekom Austria zum Endkunden [die "letzte Meile"] zur Nutzung in Eigenregie offen. Die Realisierung dieser Möglichkeit wird aber von zahlreichen Widrigkeiten behindert, die den freien Wettbewerb auf der "letzten Meile" bisher verhindern.
Erste Versuche, der Telekom Austria die Genehmigung abzutrotzen, höhere Datenraten als gewohnt durch deren Kupferleitungen zu senden, gab es bereits in grauer Vorzeit. Später waren es dann vornehmlich Verhandlungen um Sprachtelefonie, die allerdings im Winter 1998 abgebrochen wurden.
Anfang Juli 1999 entschied dann die damals neue Regulationsbehörde "Telecom Control" [TKC] ganz im Sinne der entsprechenden EU-Verordnungen die vollständige Liberalisierung der "letzten Meile".
Telekom Control
Die TA habe grundsätzlich allen andern Telekoms den direkten
Zugang zum Kunden zu öffnen, so der Regulator. Die so genannte
"letzte Meile" müsse aber auch jenen offen stehen, denen weniger an
Telefonie als vielmehr an "breitbandigen Diensten über hochbitratige
Leitungen" gelegen war.
Weniger als zwanzig Unternehmen
Anfang Mai 2001 hält Österreich laut Rechtsabteilung der neuen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH [RTR-GmbH] bei "weniger als zwanzig" Unternehmen, die Anträge zur Entbündelung gestellt hatten.
Dass es weniger als zwanzig und keiner mehr sind, liegt freilich nicht nur daran, dass die beiden Jahre von Schwierigkeiten, Streit und Hader geprägt waren, von Gerichtsverfahren bis hin zur Anrufung der EU - Hauptvorwurf war: "Verschleppungsstrategie der Telekom".
Keine entbündelten Privatkunden
Zusätzlich hatte sich herausgestellt, dass im Zusammenhang mit
der Entbündelung das Geschäft mit den Privatkunden leider kein
Geschäft mehr war.
Kollokation als Hindernis
Als weiteres Hindernis in der Umsetzung erwies sich die so genannte Kollokation. Will heißen jene Räumlichkeiten in oder direkt neben einem Wählamt der Telekom, wo der Alternativ-Anbieter sein Equipment aufstellt.
Hier wurde von wenigen Betreibern an viel versprechenden Wählämtern so großzügig angemietet, dass für alle anderen schlichtweg kein Platz mehr zur physischen Kollokation vorhanden war.
Wie das nun anders wird, wer da entbündelt und welche Leitungen zu welchem Zweck genutzt werden sollen, ist in dieser FuZo-Serie zu erfahren, die etwa im 36-Stunden-Takt erscheinen wird.
Einen guten Teil der Historie seit dem April 1999 finden Sie weiter unten in den verwandten Links.
12. März 2001
Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung ULL in Österreich
Zusammenfassung der Entscheidungen Z 12/00, Z 14/00, Z 15/00 der
Telekom-Control-Kommission [TKK] vom 12.3.2001