25.05.2001

ENDFASSUNG

Bildquelle: FuZo

Cybercrime Abkommen veröffentlicht

Wie es bei heiklen Gesetzes-Iniativen zum Überwachungskomplex in der EU und den USA seit Jahren üblich ist, hat der Europarat die Endfassung des so genannten Abkommens zu Cybercrime an einem Freitag Nachmittag [25. Mai] veröffentlicht.

Das Abkommen, dessen Werdegang von erbitterter Kritik der Netz-Communities und Opposition der IT-Industrie begleitet war, ist nach Angaben der Verantwortlichen entschärft worden.

Ausnahmeregelungen

Tatsächlich wurde kein einziger Punkt, dessen Streichung Datenschützer gefordert hatten, aus dem Abkommen eliminiert. Stattdessen wurden in "weichen" Fußnoten Ausnahmeregelungen eingefügt, die oft das genaue Gegenteil von Datenschutz bewirken.

So erlaubt es Artikel drei, der eigentlich das illegale Abfangen von Datenverkehr unter Sanktionen stellen soll, auch Staaten, die Flächen deckende Überwachungsnetze [ECHELON] betreiben, dem Abkommen beizutreten.

Wer gewarnt hat

Diese Machart durchzieht das gesamte Abkommen, das völlig ohne Beteiligung von Datenschützern zu Stande gekommen ist, auch in seiner, mittlerweile auf 113 Seiten angeschwollenen, letzten Version.