Cybercrime Abkommen veröffentlicht
Wie es bei heiklen Gesetzes-Iniativen zum Überwachungskomplex in der EU und den USA seit Jahren üblich ist, hat der Europarat die Endfassung des so genannten Abkommens zu Cybercrime an einem Freitag Nachmittag [25. Mai] veröffentlicht.
Das Abkommen, dessen Werdegang von erbitterter Kritik der Netz-Communities und Opposition der IT-Industrie begleitet war, ist nach Angaben der Verantwortlichen entschärft worden.
Die Privatsphäre
Die Garantien seien verbessert worden, bekräftigte Peter Csonka,
Chef der Europaratskommission für Wirtschaftsverbrechen, dass die
Privatsphäre des Einzelnen bei der internationalen Strafverfolgung
berücksichtigt werde.
Ausnahmeregelungen
Tatsächlich wurde kein einziger Punkt, dessen Streichung Datenschützer gefordert hatten, aus dem Abkommen eliminiert. Stattdessen wurden in "weichen" Fußnoten Ausnahmeregelungen eingefügt, die oft das genaue Gegenteil von Datenschutz bewirken.
So erlaubt es Artikel drei, der eigentlich das illegale Abfangen von Datenverkehr unter Sanktionen stellen soll, auch Staaten, die Flächen deckende Überwachungsnetze [ECHELON] betreiben, dem Abkommen beizutreten.
Freispruch für ECHELON-Staaten
Die Ausnahmeregelung für jene, die ohne richterliche Genehmigung
lauschen, lautet: Die Überwachung dürfe nicht in unlauterer Absicht
geschehen.
Wer gewarnt hat
Diese Machart durchzieht das gesamte Abkommen, das völlig ohne Beteiligung von Datenschützern zu Stande gekommen ist, auch in seiner, mittlerweile auf 113 Seiten angeschwollenen, letzten Version.
Vor den Auswirkungen des Abkommens hatten so unterschiedliche Gruppen und Institutionen wie die US Wirtschaftskammer, 28 Bürgerrechtsgruppen der Global Internet Liberty Campaign, die Euro ISPA, die BBC, die Wirtschaftskammer Österreich und viele andere gewarnt.
Das Abkommen im Volltext