30.08.2001

LAUSCHANGRIFF

Bildquelle: APA/ORF ON

Justizministerium gegen Telekoms

Da es sich bei den Änderungen in der Strafprozessordnung [StPO] "bloß um technische Anpassungen... veralterter Begriffe der StPO" an das "moderne Telekommunikationsgesetz" handle, sei der Begutachtungsaufwand "eher gering", heißt es in einem Schreiben aus dem Büro des Justizministers an die FutureZone.

Von einem "Durchpeitschen" der Strafprozessnovelle, wie es Telekombetreiber in der FuZo dem Justizministerium vorgeworfen hatten, könne also keine Rede sein.

Der Unmut der Telekom-Branche hatte sich vor allem an der weniger technischen als vielmehr finanziellen "Anpassung" des § 89 ebenfalls novellierten Telekomgesetzes entzündet.

"Rechtssicherheit und Kostenwahrheit"

Die Neufassung diene vielmehr "der Rechtssicherheit und Kostenwahrheit", denn damit sei "eindeutiger als bisher festgeschrieben", wer welchen Anteil zu bezahlen habe, heisst es weiter aus dem Justizministerium. Die Gerichte würden für die Mitwirkung der Netzbetreiber an Telefon-Überwachungen bereits jetzt jährlich 21 Millionen ATS bezahlen.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Justiz und Telekoms ist die steil angestiegene Zahl der richterlich genehmigten Telefonüberwachungen.

Rekordjahr 2001

Kenner der Materie wie der Datenschützer Hans Zeger, haben aus den Zahlen gerichtlich genehmigter Überwachungen - die von einem maßgeblichen Mobilnetzbetreiber vorliegen - hochgerechnet, dass es im Jahr 2001 deutlich über 2000 Fälle werden könnten.

Da alle einkommenden und ausgehenden Telefonate dieser Anschlüsse überwacht bzw. aufgezeichnet werden, ist davon auszugehen, das zwischen 50.000 und 100.000 Österreicher pro Jahr unmittelbar von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind.

Eine Anfrage der FuZo bei Justiz- und Innenministerium nach den aktuellen Zahl der gerichtlich genehmigten Überwachungen läuft

Das Justizministerium weiter:

Was "Lauschangriff und "Rasterfahndung" angehe, die am 31.12.2001 außer Kraft treten, habe bereits das Regierungsübereinkommen ausdrücklich festgelegt, "Lauschangriff" und "Rasterfahndung"... in den Rechtsbestand zu übernehmen."

Dieser Bericht wurde dem Ministerrat und dem Nationalrat bereits im Juni dieses Jahres vorgelegt.