Überwachungs-Rekordjahr 2001
"Wenn ich mir die Zahlen der bis Ende August bei uns eingegangen Überwachungsanträge ansehe" sagt Martin Bredl, Sprecher der Telekom Austria, "dann können es bis Jahresende in der gesamten Branche schon zweitausend werden."
Datenschützer Hans Zeger [ARGE Daten] hingegen erwartet sogar, wie gestern berichtet, dass bis Jahresende weit über 2.000 Telefonanschlüsse in Österreich einer Überwachung zugeführt werden.
In jedem Fall steht gegenüber den 1.479 überwachten Anschlüssen des Jahres 2000 ein neuer, absoluter Rekord bevor.
Steile Steigerungsraten
Laut Sicherheitsbericht waren davor [1999] 1.228 Eingriffe in das
"Telekommunikationsgeheimnis" zu verzeichnen, 1998 waren es 804,
davor [1997] nur 444. Alle diese Zahlen sind unter dem Aspekt zu
sehen, dass über einen längeren Zeitraum alle bei jedem dieser
Anschlüsse ein- und ausgehenden Anrufe überwacht und alle
kontaktierten Nummern registriert und überprüft wurden.
500 Millionen ATS für neuen Standard
Um die technischen Voraussetzungen zu erfüllen, die dem in der Überwachungsverordnung [ÜVO] des Verkehrsministeriums festgeschriebenen Standard ETSI ES 201 671 zu erfüllen, habe die Telekom eine Summe von etwa 500 Millionen ATS berechnet, so Bredl weiter.
Die Schwankungsbreite von gut 200 Millionen in beide Richtungen sei deshalb so hoch, da es darauf ankomme, wie extensiv die Norm des European Telecom Standards Institute umgesetzt werden müsse.
Das Justizministerium könne jedenfalls davon ausgehen, dass dann jede einzelne Telefonüberwachung für die Gerichte mit mehreren hunderttausend Schilling zu Buche schlage.
"Wir werden das auf keinen Fall bezahlen"
sagt Bredl abschließend, "laut Gutachten des Verfassungsrechtlers
Heinz Mayer stellt die ÜVO sowohl einen verfassungswidrigen Eingriff
in unser Eigentumsrecht und einen Verstoß gegen das
Gleichheitsprinzip dar."
21 Millionen für die Justiz
Das Justizministerium hatte gestern kritisiert, dass pro Jahr 21 Millionen ATS Entschädigung für Telefon-Überwachungen an die Netzwerkbetreiber zu bezahlen seien.