03.09.2001

ÖSTERREICH

Bildquelle: Photodisc

Rastern ersetzt den Lauschangriff

Auch wenn "Lauschen" noch immer synonym für Überwachung steht: De facto wird nicht nur in Österreich immer weniger real mitgehört.

Umso heftiger wird von der Polizei etwas betrieben, das eigentlich in den Bereich "automationsgestützter Datenabgleich", also der Rasterfahndung fällt.

Die weitaus meisten Fälle betreffen etwa bei max.mobil die so genannte Rufdatenrückerfassung. Mit Hilfe dieser Datensätze - wer mit wem wann von wo telefoniert hat - erstellen die Ermittler Persönlichkeits- und Bewegungsprofile Verdächtiger.

900 Datensätze in diesem Jahr von max.mobil

Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung von max.mobil, sieht sich bei der derzeitigen Entwicklung bis Ende 2001 mit knapp 600 Anträgen auf Herausgabe dieser "Ereignisdaten" konfrontiert.

Als Faustregel in der Praxis gelte, so Steinmauerer zur FuZo, dass pro Antrag 1,5 Anschlüsse betroffen sind. Man könne also davon ausgehen, dass die Polizei bis Ende 2001 über die Datensätze von 900 Anschlüssen allein bei max.mobil verfüge.

Nachträgliche Legitimation

Etwa ein Drittel aller Anträge werden bei max.mobil unter "Gefahr im Verzug" vom jeweiligen Untersuchungsrichter eingebracht und erst nachträglich von der so genannten Ratskammer des zuständigen Gerichts legitimiert.

Wie hoch die Zahl der durch diese Art der Überwachung bei der Polizei auffällig gewordenen Telefonnummern und damit Personen in absoluten Zahlen ist, lässt sich nur ungefähr sagen.

Die Schätzungen der von der FuZo befragten Experten bewegen sich zwischen 50.000 und 150.000, je nachdem, wie weit die Aufzeichnungen zurückreichen und wie viele Firmenanschlüsse betroffen sind.