Initiative zum Schutz der Privatkopie

DIGITAL RIGHTS
10.11.2005

"Konsumenten haben ein Recht auf das Kopieren von CDs und dürfen nicht als Verbrecher hingestellt werden", so die Kernaussage der Online-Kampagne des Verbands der europäischen Verbraucherschützer.

Das Thema Kopieren von Musik wird meist nur im Zusammenhang mit Klagen oder neuen Kopierschutztechniken der Film- und Musikindustrie genannt, die Rechte der Konsumenten gehen dabei oft unter.

Der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen [BEUC] will das nun nicht länger hinnehmen und hat die Online-Initiative "Consumers Digital Rights" gestartet.

Das Webportal soll Konsumenten über ihr Recht auf privates Kopieren aufklären und der "Desinformation" der Unterhaltungsbranche entgegenwirken.

Eine Unterschriftenaktion soll zudem europäische Politiker auf dieses Missverhältnis aufmerksam machen und eine Stärkung der Konsumentenrechte erwirken.

Kein Spionieren und kein Kriminalisieren

In sechs Punkten fasst der Verband seine Forderungen zusammen. Neben dem grundsätzlichen Recht auf Auswahl, Wissen und kulturelle Vielfalt, zählen dazu das Recht auf Technologie-Neutralität und das Recht, von technologischen Entwicklungen zu profitieren, statt die Verbraucherrechte durch Technik weiter einzuschränken.

Auch das Recht auf Kompatibilität - jeder gekaufte Song muss sich auch auf jedem Musik-Player bzw. Computer abspielen lassen - und der Schutz der Privatsphäre - Kopierschutztechniken sollen keine Daten auf dem eigenen Rechner sammeln und weiterleiten dürfen - wird eingefordert.

Zuletzt wehren sich die Konsumentenschützer gegen die Pauschalkriminalisierung von Musikhörern.

Den Download eines Musiktitelas aus einer Tauschbörse könne man keineswegs mit dem Diebstahl einer CD in einen Topf werfen, so die BEUC.

Privatkopie: Dürfen Ja, können Nein

Konsumenten und -schützer bemängeln schon lange, dass man richtiggehend ins Kriminal gedrängt werde, wenn man versuche, von legal erworbenen, kopiergeschützten CDs eine Privatkopie zu erstellen.

Denn mit der Urheberrechtsnovelle 2003 wurde das Recht auf eine Privatkopie zwar bestärkt, doch gleichzeitig das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen verboten.

Ein Absurdum, das auch mit der Evaluierung des Urheberrechts nicht beseitigt wurde.

Nur der langsame Weg des Kopierens mit einfacher Geschwindigkeit über die Aus- und Eingänge - eine CD wird dabei abgespielt und wie anno dazumal bei Radioaufnahmen mit dem Tonband gleichzeitig wieder aufgezeichnet - ist zur Erstellung der Privatkopie ganz sicher erlaubt.