Papa Klum und Bremen vs. das Internet

blogs.de
05.01.2006

In der deutschen Blogger-Szene sorgen derzeit das Bremer Sozialgericht und Heidi Klums Vater für Gesprächstoff und Unterhaltung.

Dass Google eigentlich böse ist, haben immer schon einige Zeitgenossen vermutet. Ein aktueller Fall scheint das noch weiter zu untermauern, wenn auch auf völlig andere Art als vermutet.

Der deutsche Shopblogger bekam in den letzten Tagen des vergangenen Jahres Post vom "Sozialgericht Bremen", in der er wortwörtlich aufgefordert wurde, "Sozialgericht Bremen" aus dem Header von www.shopblogger.de zu entfernen. Damit habe er den Tatbestand der Namensanmaßung erfüllt, so der Vorwurf.

Es liege zudem eine "Zuordnungsverletzung" vor, da, wenn man unter Google "Sozialgericht Bremen" eingebe, Shopblogger unter den ersten zehn Treffern aufscheine. Es werde suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des Gerichts handle.

Das Gericht forderte den Betreiber auf, den Namen zu beseitigen, andernfalls müssten gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Gemeint war eigentlich ein Tageseintrag in dem Blog über eine Vorladung vor dem genannten Gericht, dessen Titel "Sozialgericht Bremen" auch im direkten Link angeführt wurde. Mittlerweile änderte der Betreiber den Titel und damit den Link in "volle Ladung".

"Wollte die Seite gerne weghaben"

Wurde der Brief in der Blogosphäre zuerst noch als Fake abgetan, hat sich mittlerweile die zuständige Juristin Renate Holst zu Wort gemeldet. Sie würde die ganze Sache wohl am liebsten ungeschehen machen, brachte sie ihr doch mehr als nur ein kleines Rauschen in der Bloggerszene ein, die sich vor allem über das Unverständnis wie Weblogs, Google und das Internet im allgemeinen funktionieren, mokieren.

Ihr sei inzwischen klar geworden, dass sie vielleicht gar nichts dagegen machen könne, so Holst gegenüber "Focus online". Sie habe sich aber einfach über die Website geärgert, deren Leiste oben suggeriert habe, dass das eine Mitteilung des Sozialgerichts Bremen sei. In Kombination mit dem Einkaufswagen des Shopbloggers wirke das nicht sehr seriös. "Ich wollte diese Seite gerne weghaben", so Holst gegenüber "Focus online".

Schuss ging nach hinten los

Allerdings – und darin liegt die Krux in der Geschichte – hat bzw. nimmt der Betreiber eines Weblogs oder einer Website üblicherweise keinen Einfluss auf das Ranking von Google. Dieses hängt von dem Suchmaschinenbetreiber selbst ab, dabei wird meist die Zahl der Verweise auf einen bestimmten Link als Parameter für seine Wertung genommen. Durch das Echo, dass Holst jetzt selbst ausgelöst hat, dürfte Shopblogger.de allerdings noch eine Weile bei der Suche nach Sozialgericht Bremen bei Google weit oben liegen.

Ob Rechtswidrigkeit schon beim Eintrag unter den ersten zehn Begriffen im Google-Ranking vorliege, sei eine "Meinung, die man vertreten kann", so Holst. Ob daraus auch eine herrschende Meinung abzuleiten, könne sie nicht sagen. Immerhin sei es nicht nur störend, sondern auch leicht rufschädigend.

Allerdings hat Holsts Tatendrang ihrem Anliegen virlleicht doch mehr geschadet als geholfen.

"Liebesbrief" im Namen von Heidi Klum

Weihnachtliche "Liebespost" hat auch der Werbeblogger erhalten, den seinerseits wiederum Heidi Klums Vater, Günther Klum, bittet den Namen seiner Tochter aus einer URL zu entfernen.

Auch hierbei scheint es um die URL eines Blogeintrags zu gehen, bei dem der Titel in die URL wanderte und damit unter "Heidi Klum" offensichtlich such- und auffindbar wurde.

Die Sache ist offenbar noch in der Verhandlung, eine erste Frist mit 2. Jänner scheint folgenlos verstrichen zu sein. Allerdings hat sich Vater Klum seither nicht mehr wirklich zu dem Fall geäußert.

Die Blogger vermuten nun sogar eine geheime Absprache zwischen dem Sozialgericht Bremen und Vater Klum - der Verdacht zumindest liegt nahe.