Urheberrechtsdebatte vor dem Showdown
Während die französische Regierung das Urheberrecht Ende 2005 verschärfen wollte, hat das Parlament einen Vorschlag zur Legalisierung von Tauschbörsen gemacht. Das Kulturministerium hat seinen Gesetzesentwurf nun entschärft, am Dienstag wird erneut abgestimmt.
In Frankreich hat sich Ende des vergangenen Jahres auf dem Urheberrechtssektor eine kleine Revolution abgespielt: Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres hatte eigentlich versucht, den Netztausch von urheberrechtlich geschütztem Material per Gesetzesvorlage als eigenen Straftatbestand einzuführen. Die französische Nationalversammlung machte ihm aber einen Strich durch die Rechnung.
Mit einem vorläufigen Votum wurde die Vorlage nicht nur gekippt, Filesharing im Netz ist auf dem besten Weg, legal zu werden - gegen die Zahlung einer monatlichen "Kulturpauschale" von sieben Euro.
Während der Verbraucherschutzverband UFC-Que Choisir von einer "neuen Ära der Freiheit" schwärmte, gingen Plattenfirmen und Künstler gegen die überraschende Entscheidung errwartungsgemäß auf die Barrikaden.
Der französische Präsident Jacques Chirac hat sich für eine Kompromisslösung im Konflikt um den Online-Tausch von Musik und Filmen ausgesprochen.
Finale Abstimmung am Dienstag
Das letzte Wort in der Debatte über das Urheberrecht im Internet ist allerdings noch nicht gesprochen. In den Weihnachtsferien wurden alle Positionen überprüft, die entscheidende Abstimmung des Parlaments soll am Dienstag stattfinden.
Wie de Vabres am Wochenende bekannt gab, wurde der Gesetzesentwurf nun auf Befehl des Premiers Dominique de Villepin entschärft und an die Forderungen der Konsumentenschützer angepasst:
Während Filesharing ursprünglich mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft geahndet werden sollte, gilt dieses Strafmaß nun nur noch für kommerzielle Downloader.
Privatnutzer sollen erst per E-Mail, dann in einem offiziellen Brief vorgewarnt werden und dann mit Strafen zwischen 300 und 1.500 Euro rechnen müssen.
Fokus auf Kompatibilität
Weiters wurde das Recht auf Privatkopien von CDs, DVDs und digitalem Content herausgehoben, die Zahl solle bei fünf Kopien liegen. Mit dem neuen Vorschlag dürften in Frankreich auch keine kopiergeschützten CDs mehr verkauft werden. Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zur Erstellung einer Privatkopie wäre damit erlaubt.
Es bliebe jedoch weiterhin verboten, das Umgehen des Kopierschutzs kommerziell anzubieten oder Anleitungen dafür zu verbreiten.
Eine weitere Anpassung der Vorlage betrifft die Kompatibilität der einzelnen Services und Geräte. Demnach müsse etwa der iTunes Music Store Downloads für alle Musikplayer anbieten, was derzeit nicht der Fall ist. Sollte sich Apple diesem Punkt nicht beugen, könnte der Fall vor dem Kartellrichter landen.
Nun bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung ausgeht.
(futurezone | AFP)