Urheberrechtsabgabe auf PCs und Drucker
Seit Jahresbeginn muss auch in Österreich eine Abgabe auf PCs und Drucker gezahlt werden, weil diese zur Vervielfältigung von geschützten Werken genutzt werden können.
In Österreich werden nun doch Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker fällig. Wie nun erst bekannt wurde, haben sich die Literar Mechana, Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte, und die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler auf eine Reprografievergütung [gemäß § 25 VerwGesG] geeinigt.
Diese wurde am 24. Dezember 2005 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Regelung trat am 1. Jänner in Kraft.
Die Abgabe betrifft laut den Verwertungsgesellschaften "die Vervielfältigung von geschützten Werken der Literatur und der bildenden Künste sowie von Lichtbildern zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprografischer oder ähnlicher Verfahren" [§ 42 und § 42a UrhG] und "jedes Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist und das im Inland erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht wird".
Keine "Leerkassettenvergütung"
Im Sommer hatte der OGH entschieden, dass es keine Urheberrechtsabgaben auf Festplatten in PCs und Notebooks geben wird. Damals wollten die Verwertungsgesellschaften diese im Sinne der "Leerkassettenvergütung" einführen.
Auch Server betroffen
Die Tarife richten sich bei Druckern nach Geschwindigkeit und Farbe. So wird für Schwarz-Weiß-Drucker eine Abgabe zwischen sechs und 52,50 Euro [exkl. Umsatzsteuer] fällig, bei den Farbdruckern sind es zwischen zwölf und 105 Euro.
Für PCs gilt der Tarif von 18 Euro [exkl. Umsatzsteuer]. Laut Literar Mechana fallen sämtliche universelle Maschinen auf Mikroprozessorbasis mit eigenem Betriebssystem und Speichermöglichkeiten in diese Kategorien. Das bedeutet: Neben Desktop-PCs und Notebooks sind auch Server betroffen.
Diese Entscheidung dürfte auch für die Hersteller sehr überraschend gekommen sein. Nun steht die Wirtschaftskammer in Zugzwang, einen Gesamtvertrag auszuhandeln. Im Normalfall gewähren die Verwertungsgesellschaften den Händlern in so einem Fall eine Ermäßigung und sparen sich im Gegenzug die aufwendige Kontrolle.
Die Großhandelspreise sollen jedoch schon heute angehoben werden.
Vorbild Deutschland
Ein deutsches Oberlandesgericht hatte im Dezember in einem Urteil bestätigt, dass auch auf PCs eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro zu entrichten ist, da sich damit auch Kopien anfertigen lassen.