Fünf Wochen Bedenkzeit für Microsoft
Im Kartellverfahren um Microsoft hat die zuständige Richterin dem Softwarekonzern und der US-Regierung eine Frist bis zum 2. November gesetzt, um eine gütliche Einigung zu finden.
Dieser Fall solle auf "freundschaftliche Weise" gelöst werden, und die Gelegenheit dazu sei nun da, sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly am Freitag bei einer Anhörung in Washington.
Urteilsspruch am 11. März 2002
Die Parteien sollten "sieben Tage in der Woche und 24 Stunden
täglich" verhandeln. Sollte keine außergerichtliche Einigung
gefunden werden, legte die Richterin den 11. März 2002 als Datum für
die Verkündung der Strafen gegen Microsoft fest. Der Konzern wurde
bereits wettbewerbswidriger Praktiken für schuldig befunden.
Keine Zerschlagung von Microsoft
Die US-Kartellbehörden hatten Anfang des Monats angekündigt, dass sie nicht länger auf eine Zerschlagung von Microsoft in zwei Unternehmen hinarbeiten wollen.
Das US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde sowie eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten den größten Software-Konzern der Welt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen.
"Nicht durch Beweislage gedeckt"
Allerdings bewertete ein Berufungsgericht im Juni eine
Entscheidung des Richters Thomas Jackson, den Konzern aufzuspalten,
als nicht durch die Beweislage gedeckt. Der Fall wurde an die erste
Instanz und die neue Richterin Kollar-Kotelly zurückverwiesen.