Neue Urheberrechtsabgabe in der Kritik

teuer
24.01.2006

Die jüngst in Österreich eingeführte Reprografievergütung für PCs und Drucker sorgt für Unmut bei Händlern und Konsumenten. Laut Wirtschaftskammer muss erst einmal überprüft werden, ob die Einführung der Abgabe überhaupt geltendem Recht entspricht.

Die in Österreich seit 1. Jänner 2006 fällige Urheberrechtsabgabe auf PCs und Drucker wirft nach ihrer fast heimlichen Einführung einige Fragen auf. Die Gebühr wurde von der Literar Mechana und der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler [VBK] im Rahmen der so genannten Reprografievergütung beschlossen.

Sie betrifft die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Schriftstellern, Wissenschaftlern, Journalisten, Verlagen, aber auch Fotografen und bildenden Künstlern, deren Werke theoretisch auf einem PC gespeichert und mit Hilfe dessen ausgedruckt werden können.

Die Reprografievergütung besteht aus zwei Teilbereichen: der Gerätevergütung, die bereits seit 1996 auf Kopiergeräte, Faxgeräte und Scanner eingehoben wird und der Betreibervergütung für Schulen, Universitäten und Copyshops.

Im Rahmen der Reprografievergütung werden pro PC 18 Euro [exkl. Umsatzsteuer] und pro Drucker zwischen sieben und 105 Euro [je nach Geschwindigkeit] fällig.

Gesetzeslage prüfen

Die Tatsache, dass diese Gerätevergütung nun auch auf PCs und Drucker ausgeweitet wurde, hat den österreichischen Handel eiskalt erwischt - zumal diese erst am 24. Dezember in der "Wiener Zeitung" bekannt gegeben wurde und sieben Tage später bereits in Kraft trat.

Laut Helmut Krumböck vom Bundesgremium Maschinenhandel der Wirtschaftskammer Österreich sei die Einführung "vor allem deshalb völlig überraschend gekommen, weil bzw. obwohl wir mit den Verwertungsgesellschaften immer in Kontakt gewesen sind".

"Unserer Meinung nach ist es noch völlig offen, ob die Abgabe dem Gesetz entspricht", so Krumböck. Erst wenn diese Frage geklärt sei, könne ein Gesamtvertrag zwischen Importeuren und Verwertungsgesellschaften angestrebt werden, der im Regelfall eine Vergünstigung mit sich bringt.

Rechtsunsicherheit im Handel

Bei den betroffenen Großhändlern herrscht derweil Rechtsunsicherheit. Es liegt an den Unternehmen, die Abgabe einzuheben, dabei werde jedoch derzeit keine einheitliche Linie gefahren. Durch die Gebühr steigen auch die Preise im Einzelhandel, erklärt Krumböck.

Wenn ein Großhändler vorerst auf die Einhebung verzichtet, droht die Gefahr einer späteren Nachzahlung. "Es ist eine in jeder Beziehung unbefriedigende Situation", so Krumböck weiter.

Sollte es allerdings zu einem Verfahren kommen, werde seitens des Handels ein Musterprozess angestrebt, während dem die Verwertungsgesellschaften auf die Einhebung verzichten. Auf diese Vorgehensweise einigte man sich auch, als die Verwertungsgesellschaften die so genannte "Leerkassettenvergütung" auf Festplatten in PCs und Notebooks ausweiten wollten.

Der OGH hatte diese Forderung im August zurückgewiesen.

(Nayla Haddad)