04.10.2001

ÜVO

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Handy-Überwachung auf E-Mails ausweiten

Die österreichische Telekommunikation-Überwachungsverordnung [ÜVO] sollte eigentlich schon im September oder Oktober in Kraft treten.

Angesichts "all der nach wie vor ungeklärten Punkte" wird allerdings zwischen den zuständigen Stellen aus Verkehrs-, Innen- und Justizressort unter Einbindung der Betreiber noch weiter verhandelt, hieß es jetzt aus dem Verkehrsministerium.

Als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung wird nun der Jahresbeginn 2002 anvisiert. Wenn sich die Gespräche allerdings "langwierig gestalten", sei auch dieser Termin fraglich.

Gesetz gegen Unwilligkeit

Knackpunkt der Gespräche mit den Netzbetreibern dürften die Kosten für die Installation der Abhörschnittstellen nach dem Standard ETSI ES 201 671 sein, die die Betreiber tragen sollen.

Gerade wegen der Unwilligkeit der Betreiber, das kostspielige Equipmet freiwillig zu installieren, drängt die österreichische Exekutive nach einer gesetzlichen Regelung zur Einrichtung von Schnittstellen, mit denen auf richterlichen Auftrag auch Gespräche überwacht werden können.

Ausweitung auf E-Mails angeregt

Bedenken bezüglich eines Eingriffs in Persönlichkeitsrechte versucht Haidinger zu zerstreuen: "Das Sicherheitspolizeigesetz sagt klipp und klar: Das Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt."

Eine Telefonüberwachung werde nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses - gefasst in einem Dreiersenat - und nur für einen genau definierten Zeitraum angesetzt. Sie umfasse lediglich jene Gesprächsinhalte und begleitenden Daten, die jedem Betreiber ohnehin vorliegen würden.

Der Kripo-Chef kann sich zudem vorstellen, eine entsprechende Verordnung auch auf den E-Mailverkehr auszudehnen: "Von der Eingriffsintensität ist es dasselbe. Nur in dem einen Fall sprechen Sie, im anderen Fall verkehren Sie schriftlich", sagte Haidinger.