Neuer Gesetzesentwurf zu Privatkopien

deutschland
26.01.2006

Digitale Privatkopien sollen gemäß einem neuen Gesetzesentwurf in Deutschland erlaubt werden. Dafür ist eine pauschale Vergütung geplant, was aber weder Verwertungsagenturen noch die Gerätehersteller befürworten.

Geht es nach der deutschen Regierung, sollen künftig digitale Privatkopien erlaubt sein, wenn sie von einer legalen Quelle stammen und dafür kein Kopierschutz geknackt wurde.

Strafbar macht sich, wer aus dem Internet Filme vor dem Kinostart herunterlädt. Das sieht der Gesetzesentwurf für eine Reform des Urheberrechts aus dem deutschen Justizministerium vor, über das am Donnerstag Vertreter der Kultur- und Medienwirtschaft bei einer Anhörung in Berlin beraten haben.

Auf Geräte wie Kopierer, Computer und Speichermedien soll eine pauschale Vergütung erhoben werden, deren Höhe zwischen den Kreativen und der Industrie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgehandelt werden soll, heißt es in dem Entwurf.

Keine DVD-Kopien aus dem Netz

Eine Kopie sei dann verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig erstellt wurde. Eindeutig illegale Internet-Angebote seien Filme, die noch vor dem Kinostart im Netz oder als Video oder DVD angeboten werden.

Weiterhin kein Download von Kinofilmen

Auch nach dem Start wird laut Entwurf kein privater Internet-Nutzer einen Kinofilm im Netz anbieten dürfen. Offensichtlich rechtswidrig sei es, wenn Filme über Online-Tauschbörsen heruntergeladen werden.

Private Endnutzer sollen straffrei bleiben, wenn sich die Zahl der Kopien im Bagatellbereich bewegt und sie nur dem Privatgebrauch dienen. Wer Hunderte Kopien illegal herunterlade, dürfe nicht mit Straffreiheit rechnen. Auch wer den Kopierschutz umgeht, soll bestraft werden.

Der Deutsche Kulturrat kritisierte die Novelle. Die Regierung wolle "Kleinkriminalität bei Urheberrechtsverletzungen" legalisieren.

Bitkom gegen pauschale Vergütung

Der IT-Verband Bitkom wiederum lehnte eine pauschale Vergütung ab. Mit dem digitalen Rechtemanagement könnten sich Musiker und Autoren schon heute die Nutzung ihrer Werke individuell vergüten lassen.