Microsoft bleibt Monopol
Das höchste Gericht der USA hat den Antrag Microsofts zurückgewiesen, ein früheres Kartellrechtsurteil gegen das Unternehmen aufzuheben.
Der Supreme Court weigerte sich kommentarlos, das Urteil des Berufungsgerichts des District of Columbia vom 28. Juni zu überprüfen, in dem es hieß, Microsoft habe illegalerweise eine Monopolstellung auf dem Markt für Betriebssysteme für PCs inne. Damit liegt der Fall nun allein bei Richterin Colleen Kollar-Kotelly.
Fehlverhalten des zuständigen Richters
Microsoft hatte argumentiert, das ursprüngliche Urteil sei durch
das Fehlverhalten des zuständigen Richters während des Verfahrens
beeinträchtigt gewesen.
Urteil wird überprüft
Trotz der ablehnenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wird das Urteil der ersten Instanz derzeit überprüft: Ein Berufungsgericht hatte im Juni zwar die Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Kern bestätigt.
Jedoch gelangten die Berufungsrichter auch zu dem Schluss, dass die angeordnete Zerschlagung des Konzerns in zwei Unternehmen eine durch die Beweislage nicht gedeckte Strafe sei.
Kartellbehörde verzichtet auf Zerschlagung
Die gegen Microsoft klagenden Kartellbehörden der
US-Bundesregierung und von 18 US-Bundesstaaten verzichteten
daraufhin vor etwa fünf Wochen endgültig auf eine Zerschlagung des
Konzerns.
Einblick in den Windows-Quellcode
Das US-Justizministerium will nach eigenen Angaben nun so bald wie möglich angemessene Sanktionen gegen Microsoft erreichen, um die wettbewerbswidrigen Praktiken des Konzerns zu beenden.
Dabei will sich Washington an einem ersten Urteil vom vergangenen Jahr orientieren. Dabei hatte Bundesrichter Jackson verfügt, der Konzern solle den PC-Herstellern Einblick in den so genannten Quellcode von Windows geben.
Zudem sollten die Firmen das Aussehen von Windows ändern können. Jackson verlangte zudem öffentliche Preisvorgaben für den De-facto-Monopolisten. Microsoft hatte im September beteuert, das Unternehmen wolle eine Lösung für die noch offenen Fragen finden und den Fall abschließen.