Kein Aufschub für Microsoft
Der Kartellstreit der EU mit Microsoft spitzt sich zu. Die EU lehnt es ab, die Frist für eine Stellungnahme Microsofts zu verlängern. Damit wird eine Strafe von bis zu zwei Mio. Euro täglich immer wahrscheinlicher.
Im Kartellstreit mit Microsoft hat die Europäische Union dem weltgrößten Softwarekonzern am Mittwoch eine weitere Fristverlängerung verwehrt.
Damit wird eine Strafe von bis zu zwei Millionen Euro täglich wahrscheinlicher, die die EU dem US-Unternehmen wegen anhaltender Kartellverstöße angedroht hat.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Microsoft, für seine Verteidigung Einsicht in Korrespondenz mit Technikexperten nehmen zu dürfen. In einer ersten Reaktion bezeichnete Microsoft diese Entscheidung als nicht gesetzeskonform.
Microsoft müsse sich wie bisher festgelegt bis zum 15. Februar zu den Vorwürfen äußern, sagte EU-Kommissionssprecher Jonathan Todd. Microsoft hatte vor knapp einer Woche versucht, einen weiteren Aufschub zu bekommen.
Erste Kartellstrafe bereits bezahlt
Die EU-Kommission hatte im November festgestellt, dass sich Microsoft weiter nicht an Kartellbestimmungen halte, die dem Konzern in einer Entscheidung von 2004 auferlegt worden waren. Damals war Microsoft bereits zu einer Kartellstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt worden, die das Unternehmen bereits gezahlt hat.
"Unbrauchbare" Beschreibungen
Darüber hinaus forderte die Kommission damals, dass Microsoft Wettbewerbern die Entwicklung von Software ermöglicht, mit der Geräte wie beispielsweise Drucker unter dem Microsoft-Betriebssystem Windows laufen sollten. Dafür sollte Microsoft den konkurrierenden Software-Entwicklern praktikable Anleitungen zur Verfügung stellen.
Unabhängige Gutachter bezeichneten die von Microsoft gelieferten Beschreibungen aber als unbrauchbar. Daraufhin drohte die EU-Kommission mit einer täglichen Millionenstrafe. Am 15. Dezember war eine erste Frist abgelaufen.
Die auf den 15. Februar verlängerte Frist werde nun bestätigt, sagte Todd weiter. Knapp acht Wochen sollten reichen, damit Microsoft auf eine vergleichsweise kurze Erklärung reagiere. Microsoft sei zudem bereits Einsicht in Korrespondenz mit Personen gewährt worden, die auf die ihnen zustehende Vertraulichkeit verzichtet hätten. Ein weiterer Zugriff auf Dokumente sei abgelehnt worden.
MS sieht gesetzwidriges Verhalten
Microsoft-Anwalt Ian Forrester teilte daraufhin mit, die Position der EU-Kommission widerspreche in diesem Punkt dem Gesetz. Zuvor hatte Microsoft behauptet, dem Konzern würden Grundrechte der Verteidigung verwehrt. Todd sagte dagegen, dieses Recht sei angemessen geschützt worden.
(Futurezone | Reuters | dpa | APA)