02.11.2001

URTEIL

Bildquelle:

Zehn Gebote für Microsoft

Das sind die zehn Gebote des Gerichts an den Redmonder Riesen. Was alles durch die Regelung im IT-Alltag de facto anders werden könnte, wird sich erst weisen.

Dass die langjährige Spezial-Allianz mit Compaq nach diesem Urteil nicht mehr die selbe sein wird wie ehedem, liegt auf der Hand.

Vergeltung verboten

MS darf keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Firmen ergreifen, nur weil sie konkurrierende Softwareprodukte vertreiben oder benutzen.

Es ist anderen Softwarehäusern ausdrücklich erlaubt, Produkte für Windows zu entwickeln, die mit Microsoft Produkten konkurrieren [Browser, Mailen, Players & c]

MS muss jenen Teil des Source Code zur Verfügung stellen, der es Konkurrenzprodukten erlaubt, die in MS Produkten integrierten Funktionen zu emulieren.

Verbotene Kontrakte

Zukünftig sind Kontrakte, die exklusive Unterstützung oder Entwicklung von MS-Software zur Bedingung haben, verboten.

Microsoft muss jene Lizenzen zwingend vergeben, die nötig sind, dass PC-Hersteller und Softwarehäuser ihre oben geschilderten Rechte wahrnehmen können.

Pönale ist die Verlängerung

Die Regelung bleibt fünf Jahre in Kraft und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, falls das zsutändige Gericht fest stellt, dass Microsoft mehrfach gegen diese Abmachung verstoßen hat.

Drei unabhängige Experten werden vor Ort bei Micrsoft je einen Vollzeitjob damit verbringen, die Einhaltung dieser Richtlinien zu überwachen. Das beinhaltet Zugang zu sämtlichen Unterlagen inklusive dem Source Code.