05.11.2001

DER DEAL

Bildquelle: PhotoDisc

Überwachungsverordnung fast fertig

Nach gut vier Jahren haben sich die Beteiligten - die Ministerien für Justiz, Inneres und Verkehr sowie die Betreiber von Fest- und Handynetzen - auf ein technisches Prozedere zur Überwachung geeinigt.

Die Verordnung zur technischen Überwachung der Telekommunikation [ÜVO] steht kurz vor ihrerer Fertigstellung. Die Endfassung soll sich nach Auskunft von Beteiligten kaum von dem im Februar veröffentlichten Entwurf unterscheiden.

Empörung wegen Kosten

Anfang September hatte der Verband Alternativer Netzbetreiber [VAT] Einspruch gegen zahlreiche Formulierungen der begleitenden Novelle der Strafprozessordnung erhoben.

Unter den zu novellierenden Paragrafen war auch § 89 des Telekom-Gesetzes, der den Kostenersatz für Überwachungsmaßnahmen regelt. Die geplante Änderung hatte zu lauten Protesten der Netzbetreiber geführt.

Während die ursprüngliche Regelung [Absatz 2] für die operative Mitwirkung der Betreiber "Ersatz der angemessenen Kosten" vorsah, sollte die novellierte Form die Netzbetreiber in bloße Antragsteller verwandeln, die Ersatz "ortsüblicher Kosten", die "notwendigerweise" entstanden sind, beantragen können. Bei der Bemessung der Kosten sollte "auch auf die öffentliche Aufgabe der Rechtspflege zum Wohl der Allgemeinheit bedacht" genommen werden.

Die Bürgerrechte

Das heißt, der Deal zwischen Telekoms und Ministerialbürokratie war bereits zu einer Zeit gelaufen, als manche Netzbetreiber noch damit argumentierten, die ETSI-Anzapfstellen könnten die technischen Zugriffsmöglichkeiten der Behörden unangemessen erhöhen und eine Gefährdung für die Bürgerrechte darstellen.

Nun, da die beim Zugriff an den Schnittstellen entstehenden Kosten voll erstattet werden, ist eine potenzielle Gefährdung der Bürgerrechte seitens der Netzbetreiber ganz offensichtlich kein Thema mehr.