Überwachungsverordnung fast fertig
Nach gut vier Jahren haben sich die Beteiligten - die Ministerien für Justiz, Inneres und Verkehr sowie die Betreiber von Fest- und Handynetzen - auf ein technisches Prozedere zur Überwachung geeinigt.
Die Verordnung zur technischen Überwachung der Telekommunikation [ÜVO] steht kurz vor ihrerer Fertigstellung. Die Endfassung soll sich nach Auskunft von Beteiligten kaum von dem im Februar veröffentlichten Entwurf unterscheiden.
Einspruch im Spätsommer
Noch im Spätsommer hatten die Mobilfunker heftig gegen die
verordnete Umrüstung der Netze auf Abhörtauglichkeit protestiert.
Allein die Telekom werde die Umstellung auf den Abhörstandard ETSI
ES 201 671 mindestens 500 Millionen ATS kosten, hatte
Telekom-Sprecher Bredl Ende August im FuZo-Gespräch gesagt und
angekündigt: "Wir bezahlen das nicht."
Empörung wegen Kosten
Anfang September hatte der Verband Alternativer Netzbetreiber [VAT] Einspruch gegen zahlreiche Formulierungen der begleitenden Novelle der Strafprozessordnung erhoben.
Unter den zu novellierenden Paragrafen war auch § 89 des Telekom-Gesetzes, der den Kostenersatz für Überwachungsmaßnahmen regelt. Die geplante Änderung hatte zu lauten Protesten der Netzbetreiber geführt.
Während die ursprüngliche Regelung [Absatz 2] für die operative Mitwirkung der Betreiber "Ersatz der angemessenen Kosten" vorsah, sollte die novellierte Form die Netzbetreiber in bloße Antragsteller verwandeln, die Ersatz "ortsüblicher Kosten", die "notwendigerweise" entstanden sind, beantragen können. Bei der Bemessung der Kosten sollte "auch auf die öffentliche Aufgabe der Rechtspflege zum Wohl der Allgemeinheit bedacht" genommen werden.
Paragraph 89 [2] nicht novelliert
Dieser vom VAT noch in einem Schreiben vom 3. September heftig
kritisierte Absatz war in dem Ministerialentwurf, der den
Justizausschuss am 11. Oktober passierte, schlichtweg nicht mehr
enthalten, Paragraf 89 [2] wurde nicht novelliert. Der dafür
vorgesehen Text findet sich noch immer auf dem Server des
Justizministeriums, in Abschnitt sechs dieses
Die Bürgerrechte
Das heißt, der Deal zwischen Telekoms und Ministerialbürokratie war bereits zu einer Zeit gelaufen, als manche Netzbetreiber noch damit argumentierten, die ETSI-Anzapfstellen könnten die technischen Zugriffsmöglichkeiten der Behörden unangemessen erhöhen und eine Gefährdung für die Bürgerrechte darstellen.
Nun, da die beim Zugriff an den Schnittstellen entstehenden Kosten voll erstattet werden, ist eine potenzielle Gefährdung der Bürgerrechte seitens der Netzbetreiber ganz offensichtlich kein Thema mehr.
Keine Kontrolle vorgesehen
Weder in den novellierten Gesetzen noch in der ÜVO ist eine
unabhängige Kontrolle, was an den Schnittstellen wirklich abgezapft
wird, vorgesehen. Ebenso wenig ist geregelt, wie die erstmals nicht
in Papierform, sondern elektronisch an die Behörden übertragenen
Kundendaten der Provider weiter verarbeitet und gespeichert werden
dürfen.