Steuergelder für Telefonüberwachung
Aus dem Infrastrukturministerium heißt es auf Anfrage der FuZo, dass alle Änderungen in der Überwachungsverordnung [ÜVO] inzwischen besprochen seien, lediglich "zur Herstellung des Einvernehmens mit anderen Beteiligten werden noch Umformulierungen durchgeführt".
Wenn das Paket in der Endfassung wieder Formulierungen enthalte, die nicht vereinbart waren, müsse es gegebenenfalls wieder aufgeschnürt werden, ist unterdessen vom Verband Alternativer Telefoniebetreiber [VAT] zu hören.
Das bezieht sich auf Vorschläge wie jenen von Kripo-Chef Herwig Haidinger nach Einbeziehung von E-Mail [TCP/IP] in das auf Telefonie zugeschnittene Überwachungsszenario, wie es auch die ETSI-Schnittstelle ES 201 671 vorsieht.
"Wildeste Ideen" zur Erhöhung
Die "wildesten Ideen", sagt ein anderer der am Prozess
Beteiligten, seien zwischendurch von Seiten des Innenministeriums
aufgetaucht - "Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit, die nicht
akkordierbar waren", formuliert das Ministerium.
Innen und Justiz kommentieren [nicht]
Aus dem Innenministerium ist als einziger Kommentar zu hören, man habe sich so geeinigt, "wie es der Exekutive sinnvoll" erscheine.
Das Justizministerium, das durch den Rückzug des nun doch nicht geänderten Paragrafen 89 [2] des Telekomgesetzes, den Deal erst möglich gemacht hatte, gab keinen Kommentar ab.
89 [2] sieht auch weiterhin vollen Ersatz der operativen Kosten für Netzbetreiber bei der Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen vor.
Der Deal
Paragraf 89[1] verlangte immer schon vom Netzbetreiber, alle
erforderlichen Einrichtungen zur Überwachung bereitzustellen,
Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht. Beim Einbau der in
der Überwachungsverordnung festgeschriebenen ETSI-Schnittsstellen
[ES 201 671] aber fallen für alle Netzbetreiber neue Kosten an, die
allein die Telekom mit 500 Millionen ATS in ihrem Netz beziffert.
"Kosten aus Steueraufkommen begleichen"
Der VAT bekräftigte, dass man ungeachtet der ÜVO-Vereinbarung Paragraf 89 [1] Telekommunikationsgesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen werde, denn es gebe "gute Gründe, "diese Kosten aus dem Steueraufkommen zu begleichen".
Der Zwangseinbau auf eigene Kosten verstoße laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer gegen das Eigentumsrecht.
Die in einem Schreiben vom 23. Februar an das Infrastrukturministerium geäußerte Befürchtung des VAT, "durch die technische Ausgestaltung der Überwachungseinrichtungen und die Ausschaltung der Mitwirkung des Netzbetreibers" könnte "einem möglichen Missbrauch Tür und Tor geöffnet" werden, wird angesichts millionenschwerer Klagen nur noch mindere Priorität eingeräumt.
Das Schreiben im Volltext