06.11.2001

ETSI-STANDARD

Bildquelle:

Steuergelder für Telefonüberwachung

Aus dem Infrastrukturministerium heißt es auf Anfrage der FuZo, dass alle Änderungen in der Überwachungsverordnung [ÜVO] inzwischen besprochen seien, lediglich "zur Herstellung des Einvernehmens mit anderen Beteiligten werden noch Umformulierungen durchgeführt".

Wenn das Paket in der Endfassung wieder Formulierungen enthalte, die nicht vereinbart waren, müsse es gegebenenfalls wieder aufgeschnürt werden, ist unterdessen vom Verband Alternativer Telefoniebetreiber [VAT] zu hören.

Das bezieht sich auf Vorschläge wie jenen von Kripo-Chef Herwig Haidinger nach Einbeziehung von E-Mail [TCP/IP] in das auf Telefonie zugeschnittene Überwachungsszenario, wie es auch die ETSI-Schnittstelle ES 201 671 vorsieht.

Innen und Justiz kommentieren [nicht]

Aus dem Innenministerium ist als einziger Kommentar zu hören, man habe sich so geeinigt, "wie es der Exekutive sinnvoll" erscheine.

Das Justizministerium, das durch den Rückzug des nun doch nicht geänderten Paragrafen 89 [2] des Telekomgesetzes, den Deal erst möglich gemacht hatte, gab keinen Kommentar ab.

89 [2] sieht auch weiterhin vollen Ersatz der operativen Kosten für Netzbetreiber bei der Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen vor.

"Kosten aus Steueraufkommen begleichen"

Der VAT bekräftigte, dass man ungeachtet der ÜVO-Vereinbarung Paragraf 89 [1] Telekommunikationsgesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen werde, denn es gebe "gute Gründe, "diese Kosten aus dem Steueraufkommen zu begleichen".

Der Zwangseinbau auf eigene Kosten verstoße laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer gegen das Eigentumsrecht.