13.11.2001

PROTEST

Bildquelle: orf on

MP3s für "Kopierschutzopfer"

Die deutsche "Aktion gegen den Kopierschutz" hat es sich zur Aufgabe gemacht, über den Kopierschutz bei Audio-CDs zu informieren und [symbolisch] "Kopierschutzopfer" mit [legalen] MP3-Kopien zu versorgen.

Hintergrund der Aktion ist die zunehmende Zahl von Audio-CDs, die mit einem Kopierschutz ausgeliefert werden, was in der Regel bedeutet, dass sie an PCs nicht mehr oder nur noch mit Tricks abzuspielen sind.

Nach zahlreichen Versuchen und Flops mit einzelnen Titeln wird jetzt allgemein davon ausgegangen, dass die Musikindustrie im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft zum ersten Mal massenhaft entsprechende CDs auf den Markt bringen wird.

Kritiker bezweifeln in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Plattenindustrie überhaupt das Recht hat, ihre Produkte absichtlich mit den Abspielhindernissen zu versehen.

Symbolisches Angebot

Kunden, die legal und teuer eine CD erwerben, sollen nach der Meinung der "Aktion gegen den Kopierschutz" besser über die Einschränkungen, welche die Kopierschutz-Mechanismen mit sich bringen, informiert werden, also vor allem über die Inkompatibilität mit CD-Laufwerken in PCs.

Käufer von CDs, die ihre Erwerbungen nicht am PC oder im Auto abspielen können, will die Aktion zudem MP3-Kopien der erworbenen Stücke anbieten. Dabei beruft man sich auf das Recht auf private Kopien.

Recht oder Unrecht

Alle CD-Kopierschutzversuche kämpfen prinzipiell mit zwei Mankos: Zum einen ist das Abspielen auf PCs mit gängigen Tools [CloneCD] sehr wohl möglich, womit digitale Kopien nicht verhindert werden.

Zum anderen ist fraglich, ob die Industrie überhaupt das Recht hat, CDs mit Abspielbeschränkungen zu verkaufen. Dabei könnte insbesondere die bisher ungenügende Kennzeichnungspraxis der Musikindustrie zum Verhängnis werden.

Derzeit laufen auf jeden Fall zwei Prozesse, von deren Ausgang die weitere Verbreitung der Kopierschutz-CDs abhängen dürfte:

Im Oktober hat ein deutscher Konsument die Bertelsmann Music Group wegen Betrugs verklagt, weil er die - legal erworbene - CD "Just the Best" nicht an seinem PC abspielen konnte und ein entsprechender Warnhinweis auf der Hülle nicht zu finden war.