Kein EU-weites Verbot von Spam-E-Mail
Das EU-Parlament hat am Dienstag seine Vorlage zur künftigen rechtlichen Handhabung von elektronischer Werbung beschlossen.
Dabei handelt es sich allerdings um eine Kompromisslösung: Ein EU-weites Verbot von E-Mail-Werbung, wie es die EU-Kommission vorschlägt, soll es demnach nicht geben.
Nur lästige Werbung mit automatischen Anrufsystemen [Voice-Mail-Systemen] und Werbung via SMS-Kurzmitteilung würden generell verboten.
"Robinson"-Listen oder Generalverbot
Was E-Mail-Werbung betrifft, stellt die Vorlage jedem
Mitgliedsstaat frei, ob er Werbemails ohne vorherige Zustimmung des
Betroffenen umfassend verbietet oder ob alle Kunden, die keine
Werbe-Mails erhalten wollen, sich explizit in so genannten
"Robinson"-Listen eintragen müssen.
Werbemails nicht mehr anonym versenden
Generell dürfen Werbemails künftig nicht mehr anonym versendet werden. Die Adresse des Absenders muss angegeben werden, damit der Empfänger diese Nachrichten auch wieder abbestellen kann.
Zweieinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie haben Verbraucher außerdem das Recht, technische Lösungen von den Providern zu verlangen.
So soll gleich im Betreff der Absender der elektronischen Post zu erkennen sein, um lästige E-Mails ohne Download zu löschen.
ÖVP erfreut: "Wunschergebnis durchgesetzt"
Der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker zeigte sich gegenüber der
APA über das heutige Ergebnis erfreut: Mit der Einführung der
"Robinson"-Liste habe Österreich ein "Wunschergebnis" durchgesetzt.
Die am Dienstag beschlossene Vorlage des EU-Parlaments muss noch vom
Telekom-Ministerrat abgesegnet werden.
AK: "Minimallösung"
Für die Arbeiterkammer [AK] ist der Beschluss jedoch lediglich einen "Minimallösung", die inhaltlich zu wenig weit reichend sei.
Österreich solle im Telekom-Ministerrat der EU für eine konsumentenfreundlichere Lösung eintreten: "Belästigende E-Mail-Werbung ohne Zustimmung des Empfängers muss europaweit verboten werden", forderten die AK-Konsumentenschützer am Dienstag in einer Presseinformation.