Handel will PC-Abgabe nicht zahlen
Seit Jahresbeginn muss eine Abgabe auf PCs und Drucker gezahlt werden, weil diese zur Vervielfältigung von geschützten Werken genutzt werden können. Der Handel zweifelt jedoch an der Rechtmäßigkeit und weigert sich vorerst, die Gebühr zu bezahlen.
Die mit 1. Jänner 2006 eingeführte Urheberrechtsabgabe der Literar Mechana auf PCs und Drucker wird von der österreichischen Wirtschaft weiter in Frage gestellt.
Im Rahmen der Reprografievergütung werden pro PC 21,6 Euro und pro Drucker bis zu 105 Euro fällig. In der PC-Branche herrscht jedoch derzeit Rechtsunsicherheit, was die Einhebung der neuen Gebühr betrifft.
Zweifel an Rechtmäßigkeit
"Es geht um die Frage, inwieweit die neue Forderung überhaupt den gesetzlichen Möglichkeiten entspricht", so Helmut Krumböck vom Bundesgremium Maschinenhandel der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] im Gespräch mit futurezone.ORF.at. "Wir sind der Meinung: in weiten Teilen gar nicht."
Die Abgabe betrifft die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Schriftstellern, Wissenschaftlern, Journalisten, Verlagen, Fotografen und bildenden Künstlern, deren Werke theoretisch auf einem PC gespeichert und mit dessen Hilfe ausgedruckt werden können.
Gesamtvertrag angepeilt
Zumindest seien nun mit den Verwertungsgesellschaften, konkret der Literar Mechana und der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler [VBK], Gespräche aufgenommen worden, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. "Im Augenblick ist aber noch alles offen", so Krumböck.
Pauschale brächte Vergünstigung
Laut Franz-Leo Popp, Geschäftsführer der Literar Mechana, erwarten die Verwertungsgesellschaften bis Ende März eine verbindliche Antwort der WKÖ für die Aufnahme von Verhandlungen über einen Gesamtvertrag.
Ein solcher Vertrag wäre für die gesamte Branche verbindlich und deshalb auch billiger.
Höhere Gebühr bei Farbdruckern
Die Tarife richten sich bei Druckern nach Geschwindigkeit und Farbe. So wird für Schwarz-Weiß-Drucker eine Abgabe zwischen sechs und 52,50 Euro [exkl. Umsatzsteuer] fällig, bei den Farbdruckern sind es zwischen zwölf und 105 Euro.
Auch Server betroffen
Für PCs gilt der Tarif von 18 Euro [exkl. Umsatzsteuer]. Laut Literar Mechana fallen sämtliche universelle Maschinen auf Mikroprozessorbasis mit eigenem Betriebssystem und Speichermöglichkeit in diese Kategorie. Das bedeutet: Neben Desktop-PCs und Notebooks sind auch Server betroffen.
Verteuerung für den Konsumenten
Einstweilen müssen die Gerätehersteller bzw. deren Vertriebe selbst entscheiden, ob die Gebühr eingehoben wird.
Der Konsument bekommt das theoretisch gar nicht - nur über den Weg einer Verteuerung - mit, weil die Abgabe nicht extra ausgewiesen werden muss.
Keine Zahlungsbereitschaft
Die Zeichen bei den österreichischen Importeuren stehen derzeit jedoch eher auf Konfrontation. "Wir sind grundsätzlich nicht bereit, das zu akzeptieren", so der Kommentar von Hewlett-Packard [HP] Österreich. Man überlege derzeit sogar, rechtliche Schritte einzuleiten.
Auch bei Lenovo Österreich beharrt man darauf, dass die Abgabe noch gar nicht rechtskräftig sei. Weiters sieht das Unternehmen darin einen Versuch, ein OGH-Urteil vom vergangenen August zu den Abgaben auf Festplatten zu umgehen, bei dem die Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen abgeblitzt sind.
Der Computerhersteller Apple will derzeit keinen Kommentar zum Thema abgeben.
Musterprozess soll Entscheidung bringen
Sollten die Verhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Verwertungsgesellschaften scheitern und ein Gericht zu Gunsten der Urheberrechtsabgabe entscheiden, müssten die Unternehmen die Abgabe im schlimmsten Fall rückwirkend zahlen.
"Wir hegen generell den Anspruch gegen Hersteller bzw. Händler und Importeure", so Popp, "ob sie das Geld extra einheben oder von ihrem Gewinn abzwacken, ist aber egal."
Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge
Seit 1980 werden in Österreich Urheberabgaben nach der "Leerkassettenvergütung" auf Rohdatenträger [z.B. CDs, DVDs, Festplatten, Flash-Speicher] eingehoben. Werden keine geschützten Werke auf den Medien gespeichert, kann eine Rückerstattung der Abgabe gefordert werden.
Auch MP3-Player, DVD-Recorder betroffen
Im vergangenen Sommer scheiterte die Austro-Mechana vor dem OGH damit, die Gebühr auf Festplatten in Heim-PCs und Notebooks auszuweiten. Auf MP3-Player, DVD-Recorder, Sat-Receiver und andere Geräte mit integrierter Festplatte bzw. Flash-Speicher muss dagegen auch in Österreich eine Urheberabgabe bezahlt werden.
50 Mio. Euro Mehrkosten pro Jahr
Kein Wunder, dass sich die Wirtschaft kämpferisch gibt, immerhin geht es bei der neuen Abgabe laut Medienberichten um rund 50 Mio. Euro im Jahr, die den Verwertungsgesellschaften zugute kommen könnten.
Abwanderung der Käufer ins Ausland
Laut Krumböck bringt die Abgabe eine Wettbewerbsverzerrung für den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Konsumenten würden gerade dazu getrieben, in Online-Shops benachbarter Länder einzukaufen.
(futurezone | Nayla Haddad)