Teilsieg für Google bei Datenherausgabe
Der Suchmaschinen-Betreiber Google muss statt der geforderten mehreren Millionen nun 50.000 URLs aus seinem Suchindex an die US-Regierung aushändigen. Die Herausgabe der ebenfalls geforderten Suchanfragen lehnte ein US-Gericht jedoch ab.
Im Kampf um die Herausgabe von Google-Nutzerdaten an die US-Regierung wurde am Freitagabend das offizielle Urteil des US-Gerichts bekannt gegeben. Demnach konnte Google zumindest einen Teilsieg erringen.
Zwar muss der Suchmaschinenkonzern dem US-Justizministerium 50.000 zufällig ausgesuchte Internet-Adressen aus seinem Index aushändigen. Doch mit der zusätzlichen Forderung nach 5.000 Suchanfragen der Google-Nutzer scheiterte das Justizministerium.
Suchmaschinen und andere große Datenverwalter dürften nicht zur Überwachung der Bürger missbraucht werden, begründete der zuständige Richter James Ware die Einschränkung.
In einer Anhörung Mitte der Woche hatte die Behörde nach zähen Verhandlungen schließlich seine Forderung auf 50.000 Web-Adressen und 5.000 Suchbegriffen reduziert.
Yahoo und MSN lieferten bereits
Ursprünglich verlangte das Justizministerium von Google die Herausgabe von Suchanfragen aus zwei Monaten, um anhand der Millionen Suchbegriffe und -ergebnisse herausfinden zu können, ob Kinder ausreichend vor Pornografie geschützt werden können.
Googles Konkurrenten Yahoo und MSN [Microsoft] sind ähnlichen Aufforderungen des Justizministeriums bereits nachgekommen.
Google hatte sich bisher aber unter Verweis auf den Datenschutz dagegen gewehrt.
Hintergrund ist ein Gesetz der Regierung von 1998, das Kinder vor Pornografie im Internet schützen soll. Der Child Online Protection Act [COPA] war 2004 nach einer Klage von Bürgerrechtsgruppen vom obersten Gericht durch eine einstweilige Verfügung gestoppt worden, weil er zu breit angelegt war.
Sensible Informationen
Das US-Gericht stimmte nun der Argumentation Googles zu, dass die Herausgabe der Suchanfragen das Vertrauensverhältnis zu den Nutzern schädigen und somit dem Unternehmen schaden könne.
"Suchabfragen können an sich auch sehr sensible Informationen enthalten", erklärte der Richter.
Wegen seiner Marktführerschaft müsse Google der US-Regierung aber zumindest einige Daten überlassen, da deren Studie sonst maßgeblich behindert werden könnte.
(futurezone | Reuters)