Frankreich sprengt Kopierschutz-Ketten

per gesetz
22.03.2006

Eine umstrittene Urheberrechtsnovelle sorgt derzeit in Frankreich für Aufregung. Während die "Kulturpauschale" bereits im Vorfeld gekippt wurde, steht die Kopierschutz-Freiheit kurz vor der Durchsetzung. Doch auch hohe Strafen für Filesharer wurden beschlossen.

Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag eine umstrittene Novelle zum Urheberrecht verabschiedet, die im Mai noch vom Senat bestätigt werden muss.

Tritt das neue Gesetz in Kraft, greift es Anbieter von Online-Musikshops frontal an, da es den Käufern legaler Musik eine "Lizenz zum Kopierschutz-Knacken" erteilt, um erworbene Songs auf jedem beliebigen Musik-Player abspielen zu können.

Gleichzeitig wurden aber auch die Bestimmungen gegen das unerlaubte Kopieren von Musik, Filmen und Software verschärft.

Keine monatliche Copyright-Pauschale

Einer der innovativsten Ansätze, der steigenden Piraterie zu begegnen, die Einführung einer Gebühr zur pauschalierten Abgeltung der Rechte in Höhe von etwa zehn Euro pro Monat, wurde schon im Vorfeld gekippt.

Künstler, Plattenfirmen und Filmproduktionsgesellschaften hatten massiv dagegen protestiert.

Nach tagelangen hitzigen Debatten wurde die "Kulturpauschale" vom französischen Parlament abgelehnt.

Songs auf allen Playern abspielbar

Legal gekaufte Online-Musik müsse auf jedem beliebigen Gerät abspielbar werden können, erklärte der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres. Bisher verhinderten das verschiedenste kopiergeschützte Formate.

Damit soll verhindert werden, dass Mediensysteme wie Apples iTunes und Microsofts Windows Media Player den Online-Musikmarkt beherrschen.

Frankreich ist damit Vorreiter in Europa, andere Länder könnten nachziehen.

Apple: "Staatlich geförderte Piraterie"

Apple kritisierte das neue Urheberrecht als "staatlich geförderte Piraterie". Der legale Musikverkauf werde einbrechen.

Von Microsoft gab es bisher keine Kritik. "Wir werden daran arbeiten, mit der Industrie gemeinsame Lösungen zu finden", zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg eine Microsoft-Stellungnahme.

Viele Hersteller setzen auf Kopierschutzmaßnahmen, so etwa bei DVDs und Musik-CDs. Nach zahlreichen Kundenprotesten und Kritik durch Konsumentenschützer wegen Abspielproblemen dieser geschützten Discs haben einige Konzerne ihre DRM-Bemühungen jedoch wieder stark eingeschränkt.

Harte Strafen für Filesharer

Die Interoperabilitätsklausel bedeutet jedoch nicht, dass auch in anderen Bereichen Musik frei genutzt werden darf.

Den Verbreitern von Programmen, die zur Weitergabe von Raubkopien eingesetzt werden können, drohen laut der "Vivendi-Klausel" bis zu 300.000 Euro Strafgeld und drei Jahre Haft. Diese wurde auf Bestreben des Mediengiganten Vivendi Universal aufgenommen.

Kritiker befürchten, dass aufgrund der zu frei auslegbaren Formulierung auch legal genutzte Tauschsoftware betroffen sein könnte.

Auch für Downloader und Anbieter von Musik wurden Geldstrafen von 38 bis 150 Euro eingeführt.

(futuerzone | dpa | APA)