Überwachungsverordnung ist veröffentlicht
Die von der Wirtschaftskammer und Datenschützern kritisierte Überwachungsverordnung zum TelekomGesetz wurde heute veröffentlicht.
Dabei wurden einige Kritikpunkte berücksichtigt: Als Betreiber gelten nunmehr nur noch Telekomanbieter, die physikalische Teilnehmeranschlüsse betreiben [sog. Netzbetreiber], reine Content- oder Mailserver-Anbieter fallen nicht mehr darunter.
Mitwirkungspflicht und wirtschaftliche Zumutbarkeit
Bei der Mitwirkungspflicht für die Betreiber ist auf
wirtschaftliche Zumutbarkeit Rücksicht zu nehmen.
Überwachungsmaßnahmen müssen gerichtlich angeordnet werden. Die
standardisierte Überwachung gem. ETSI-Vorgaben wurde auf 1.1.2005
verschoben.
AK: Kundenschutz nicht auspräzisiert
Daniela Zimmer, Konsumenten-Expertin der Arbeiterkammer, zeigt sich überrascht. Nur "durch Zufall" sei man von den Verbesserungen informiert worden. Das Verkehrsministerium habe die Arbeiterkammer das letzte Mal im Januar zu Rate gezogen.
Die Arbeiterkammer wäre zwar darüber erfreut, dass der Betreiberbegriff präzisiert wurde und Internet-Provider zukünftig ausgeklammert werden.
Eine Kostennutzen-analyse stehe allerdings noch immer aus. Zudem wäre trotz erhöhter Überwachung nicht die Rede von erhöhtem Schutz der Kundendaten.
"Mangelnder Interessensausgleich"
Dieser "mangelnde Interessensausgleich" sei auch in der Tatsache
sichtbar, dass eine Position für die Bewertung der
Mißbrauchsanfälligkeit der Überwachung noch ausstehe.
Cybercrime-Verordnung mit Zusätzen
Das automatisierte "Einklinken" in den Netzverkehr eines Telekombetreibers muß gemäß dem Stand der Technik gegen illegale Angriffe geschützt werden.
Für Dr. Hans G. Zeger der ARGE Daten ist "die wichtigste Verbesserung, daß das Lauschen nunmehr ausdrücklich nur gemäß gerichtlicher Anordnung möglich ist."
Im Ergebnis gehe die Telekomverordnung jedoch über die Abhörverpflichtungen der erst vor kurzem beschlossenen Cybercrime-Verordnung des Europarats hinaus, so Zeger.
Lauschen als "österreichische Fleiaufgabe"
"Hier werden Lauschmöglichkeiten im Rahmen jener Einrichtungen gefordert, die ein Telekombetreiber zur Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs sowieso benötigt. Die vorausschauende Installation von Überwachungseinrichtungen ist - wieder einmal - eine österreichische Fleißaufgabe.