30.11.2001

TELEKOM

Bildquelle: FuZo

Überwachungsverordnung ist veröffentlicht

Die von der Wirtschaftskammer und Datenschützern kritisierte Überwachungsverordnung zum TelekomGesetz wurde heute veröffentlicht.

Dabei wurden einige Kritikpunkte berücksichtigt: Als Betreiber gelten nunmehr nur noch Telekomanbieter, die physikalische Teilnehmeranschlüsse betreiben [sog. Netzbetreiber], reine Content- oder Mailserver-Anbieter fallen nicht mehr darunter.

AK: Kundenschutz nicht auspräzisiert

Daniela Zimmer, Konsumenten-Expertin der Arbeiterkammer, zeigt sich überrascht. Nur "durch Zufall" sei man von den Verbesserungen informiert worden. Das Verkehrsministerium habe die Arbeiterkammer das letzte Mal im Januar zu Rate gezogen.

Die Arbeiterkammer wäre zwar darüber erfreut, dass der Betreiberbegriff präzisiert wurde und Internet-Provider zukünftig ausgeklammert werden.

Eine Kostennutzen-analyse stehe allerdings noch immer aus. Zudem wäre trotz erhöhter Überwachung nicht die Rede von erhöhtem Schutz der Kundendaten.

Cybercrime-Verordnung mit Zusätzen

Das automatisierte "Einklinken" in den Netzverkehr eines Telekombetreibers muß gemäß dem Stand der Technik gegen illegale Angriffe geschützt werden.

Für Dr. Hans G. Zeger der ARGE Daten ist "die wichtigste Verbesserung, daß das Lauschen nunmehr ausdrücklich nur gemäß gerichtlicher Anordnung möglich ist."

Im Ergebnis gehe die Telekomverordnung jedoch über die Abhörverpflichtungen der erst vor kurzem beschlossenen Cybercrime-Verordnung des Europarats hinaus, so Zeger.

Lauschen als "österreichische Fleiaufgabe"

"Hier werden Lauschmöglichkeiten im Rahmen jener Einrichtungen gefordert, die ein Telekombetreiber zur Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs sowieso benötigt. Die vorausschauende Installation von Überwachungseinrichtungen ist - wieder einmal - eine österreichische Fleißaufgabe.