Fortsetzung im Rechtsstreit Apple vs. Apple
In Großbritannien geht der alte Streit zwischen der Computerfirma Apple und der Beatles-Plattenfirma Apple um die Nutzung des Namens und des Apfel-Logos vor Gericht in die nächste Runde.
Die britische Plattenfirma wirft dem US-Konzern vor, mit dem Start seiner Musik-Internet-Aktivitäten eine jahrzehntealte Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen gebrochen zu haben, in der die Nutzung des Logos und des Namens Apple geregelt wurde.
Apple Corp. gibt es seit 1968. Als Apple Computer 1976 gegründet wurde, hatte die Firma sogleich die erste Klage von Apple Records am Hals - neben Bezahlung einer hohen Summe verpflichtete sich das junge Computerunternehmen, nicht in das Musikgeschäft einzusteigen.
Anhörung in dieser Woche
In der 1991 getroffenen Vereinbarung wurde festgelegt, dass Apple Computer seinen Markennamen nur in Verbindung mit Rechnern und Peripherie verwenden dürfe.
Apple Computer sieht dabei auch den kommerziellen Vertrieb von Daten - und somit auch Musikfiles - über das Internet abgedeckt.
Die Beatles-Firma hingegen sieht sowohl im Verkauf des populären MP3-Player iPod als auch im iTunes Music Store einen Verstoß gegen die Vereinbarung.
Am Mittwoch findet in der Causa eine Anhörung vor einem Londoner Gericht statt.
Später Online-Start der Beatles-Songs
Die Beatles stehen dem digitalen Musikvertrieb generell skeptisch gegenüber. Erst Mitte 2004 wurden Verhandlungen über den Online-Verkauf der Beatles-Songs aufgenommen. Mittlerweile sind die Songs freigegeben.
"Pilzköpfe" mit erster Klage erfolgreich
Schon 1989 sah Apple Records, das nun den überlebenden Beatles Paul McCartney und Ringo Starr gehört, das Abkommen verletzt, da immer mehr Macintosh-Rechner zur Bearbeitung von Musik zum Einsatz kamen.
1990 einigten sich die beiden Parteien außergerichtlich auf eine Schadenssumme von 26,4 Millionen USD zuzüglich rund acht Millionen Rechtskosten.