EU-Richtlinien sollen "Monopole knacken"
Der Telekom-Markt in der Europäischen Union soll bis spätestens Frühjahr 2003 vollständig liberalisiert und damit verbraucherfreundlicher werden.
Darauf zielen fünf Richtlinien ab, die heute vom Europaparlament in zweiter Lesung verabschiedet wurden.
Das gesamte Paket geht nun zurück an den EU-Ministerrat, der die Texte nach Angaben aus Kommissionskreisen vermutlich noch bis Anfang kommenden Jahres absegnen dürfte. Anschließend haben die EU-Länder 15 Monate Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
"Österreich bei Telko-Liberalisierung voran""Beträchtliche Marktmacht"
Um in der EU einen gemeinsamen Telekom-Markt zu schaffen, sollen laut einer Rahmenrichtlinie die geografischen und technischen Märkte nach einheitlichen Kriterien definiert werden.
Vorgesehen ist auch eine allgemeingültige Definition für Unternehmen mit "beträchtlicher Marktmacht", denen bestimmte Auflagen - etwa für die Tarife und den Zugang zu Netzen - gemacht werden können.
Diesbezügliche Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden können von der EU-Kommission überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden. "Brüssel soll hier ein Vetorecht bekommen."
Spezielle Richtlinien regeln unter anderem Einzelheiten über die Vergabe von Frequenzen, die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Netzbetreiber und Anbieter von Telekom-Diensten sowie den Zugang zu diesen Netzen. So sollen die Genehmigungsverfahren für die Nutzungsrechte von Frequenzen vereinfacht und harmonisiert werden.
Entbündelung
Durch erleichterten Zugang von Anbietern zu den Kommunikationsnetzen soll den Verbrauchern eine größere Auswahlmöglichkeit geboten werden.
Einem Bericht der EU-Kommission zufolge können die Kunden bisher nur in sechs der 15 EU-Staaten bei Ortsgesprächen zwischen mehr als fünf Betreibern wählen. Bei Ferngesprächen ist das in zwölf EU-Ländern der Fall.
Eine weitere Richtlinie garantiert "Universaldienste", etwa den Zugang zu Not- und Auskunftsdiensten am Telefon und die Versorgung mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen.
Abgewehrt
Nicht durchsetzen konnte sich das Parlament dagegen mit seiner Forderung nach EU-einheitlichen technischen Standards für digitales Fernsehen. Damit wollten die Abgeordneten erreichen, dass D-Boxen für das digitale Fernsehen in der ganzen EU benutzt werden können. Hier habe es im Rat Widerstand einiger Länder gegeben, die ihre Unternehmen schützen wollten, kritisierte Niebler.