EBay entfacht Patentdiskussion neu
Die "Sofort kaufen"-Option beim Online-Auktionshaus eBay beschäftigt derzeit den Obersten US-Gerichtshof, weil eine andere Firma die Patente dafür beansprucht. Geklärt werden soll, ob die Funktion per einstweilige Verfügung eingestellt werden kann.
Das US-Patentsystem steht immer öfter in der Kritik. Derzeit entfacht der Fall eBay gegen MercExchange die Diskussion neu, bei dem es um die "Sofort kaufen"-Option geht, die laut Gericht ein gültiges Patent von MercExchange verletzt.
Diese Woche fand in dem Fall eine Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof der USA statt.
"Patent-Troll"
Aus der Sicht von eBay ist MercExchange ein "Patent-Troll", also jemand, der sich Patente sichert, ohne sie selbst in Anspruch zu nehmen, und im Endeffekt nur aufs Abkassieren aus ist.
Dennoch bekam das Unternehmen in erster Instanz Schadenersatz in der Höhe von 30 Millionen Dollar zugesprochen.
BlackBerry vs. NTP
Zuletzt hatte in den USA der Patentstreit des BlackBerry-Herstellers RIM und der Firma NTP für Aufregung gesorgt, da dabei die mögliche Abschaltung des Dienstes diskutiert wurde. Durch Zahlung von 612,5 Millionen Dollar von Hersteller RIM an NTP wurden sämtliche Streitpunkte beigelegt.
Einstweilige Verfügung erlaubt?
Eine sofortige Einstellung der "Sofort kaufen"-Funktion bei eBay durch eine einstweilige Verfügung lehnte das Gericht erster Instanz jedoch ab.
MercExhange hofft nun, diese Forderung vor dem Obersten Gerichtshof doch noch durchzusetzen, was großen IT-Unternehmen wie eBay, Amazon und Microsoft natürlich strikt ablehnen.
Reine Geldangelegenheit
Die Konzerne sind der Meinung, solche Angelegenheiten sollten lediglich mittels Geldzahlungen geklärt werden, da es dem Patentinhaber schließlich nur darum gehe.
Per einstweilige Vefügung hätten kleine Patentehalter sonst die Möglichkeit, das Geschäft der Riesenkonzerne bei Streitigkeiten kurzfristig völlig stillzulegen und so den weitaus größeren finanziellen Schaden anzurichten.
Urteil im Juli
Bei der Anhörung am Mittwoch zeigte sich der Richter des Obersten Gerichtshofs zuallererst belustigt über das "triviale" Patent, um das es in dem Fall geht. Das Urteil wird für Juli erwartet.
So genannte Trivialpatente finden sich allerdings auch häufig im Besitz von Großkonzernen. Man denke dabei nur an Amazon, das sich etwa 1999 das "1-Click-Verfahren" patentieren ließ.
(futurezone | AP)