© Fotolia/Juice Images, Junger Mann stöbert im Plattenladen

Markt für Secondhand-MP3s

ONLINE-MUSIK
11.12.2008

Das US-Start-up bopaboo arbeitet an einem Marktplatz zum Kauf und Verkauf von MP3-Files. Noch ist der Dienst nur für Nutzer in den USA und Großbritannien zugänglich. Der Start des MP3-Flohmarktes ist für 2009 geplant. In Österreich würde der Weiterverkauf von MP3s auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen.

Wer alte MP3-Files nicht mehr hören mag, soll sie künftig ebenso wie CDs und DVDs über das Netz verkaufen können. An einem Marktplatz für den Weiterverkauf "gebrauchter" Musik-Files bastelt derzeit das US-Start-up bopaboo.

Noch befindet sich der Dienst in der Betaphase und ist nur für Nutzer in den USA und Großbritannien zugänglich. Der offizielle Start des MP3-Flohmarktes ist für 2009 geplant. Spätestens 2010 soll bopaboo auch in anderen Ländern genutzt werden können, teilte ein Unternehmenssprecher ORF.at mit.

"Stop illegally sharing and start legally selling", heißt es auf der Homepage des MP3-Flohmarktes.

Digitaler Fingerabdruck

Zum Verkauf dürfen ausschließlich Musik-Files ohne Kopierschutzbeschränkungen im MP3-Format angeboten werden. Nach dem Upload der Files auf den bopaboo-Server werden sie mit einem digitalen Fingerabdruck versehen. Die Technologie dafür wurde vom Unternehmen selbst entwickelt und zum Patent angemeldet, so der Sprecher. Damit solle verhindert werden, dass MP3-Files mehrfach verkauft werden können.

Die Nutzungsbedingungen des Dienstes enthalten darüber hinaus einen Passus, laut dem sich Verkäufer dazu verpflichten, die hochgeladenen MP3s von ihrer Festplatte zu löschen. Überprüft werden kann das freilich ebensowenig wie die Herkunft der digitalen Musik-Files.

Ab 25 US-Cent

Verkäufer erhalten eine eigene Shop-Anwendung, die sie mit Secondhand-Musik-Files befüllen können. Den Preis für die Songs können sie selbst festlegen. Empfohlen wird eine Spanne zwischen 0,25 und 99 US-Cent. Die Erlöse aus dem Verkauf ausgemusterter Musik-Files können zum Erwerb von Songs auf der Plattform verwendet werden. 20 Prozent des Verkaufspreises gehen an bopaboo.

Neben "gebrauchten" MP3s will bupaboo auch "Neuware" von Labels anbieten. "Lizenzverhandlungen mit Musikkonzernen sind im Gange und verlaufen positiv", so der bopaboo-Sprecher.

Ausgewählte Pressestimmen zu bopaboo:

"Wertsteigerung durch Weiterverkauf"

Ein Zweitmarkt für digitale Medien steigere deren Wert, weil Konsumenten einen Teil des Kaufpreises durch den Weiterverkauf wieder einbringen könnten, gab sich bopaboo-Gründer Alexander Meshkin auf einer Branchen-Mailing-Liste zuversichtlich. Davon würden letztlich auch die Rechteinhaber profitieren.

Rechtliche Bedenken wiegelte der bopaboo-Chef gegenüber dem CNet-Digital-Media-Blog ab. Er sieht das Geschäftsmodell der Plattform durch die First-Sale-Doktrin des US-Copyright gedeckt, die auch Verkäufern von CDs das Recht des Weiterverkaufs einräumt.

Ob die First-Sale-Doktrin auch für digitale Güter gelte, sei von US-Gerichten bislang nicht festgestellt worden, sagte Fred von Lohmann, Anwalt der Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) zu CNet. Das Start-up trage jedoch sicherlich zur Bewusstseinsbildung in dieser Frage bei. Reaktionen von Musikkonzernen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens sind bisher nicht bekannt.

Weiterverkauf von MP3s in Österreich schwierig

In Österreich dürfte sich der Weiterverkauf von MP3s über das Internet schwierig gestalten. "Die Angelegenheit ist hoch komplex", sagte der auf Musikrecht spezialisierte Wiener Anwalt Wolfgang Renzl zu ORF.at.

Weil die Songs auf die Plattform geladen und dort zum Download bereitgestellt werden, müsste bopaboo das Zurverfügungsstellungsrecht (Right to make available) von den Labels erwerben, so Renzl. "Beim Verkauf der Files via E-Mail hätte ich dieses Problem weniger, da die Files beim Versand mittels elektronischer Post nicht öffentlich zugänglich gemacht werden", sagte der Anwalt.

Erschöpfungsrecht bei CDs

Physische Güter wie CDs und Schallplatten könnten hingegen auch über Online-Plattformen weiterverkauft werden, weil die Urheberrechte nach dem ersten Verkauf bereits verwirkt seien, so Renzl: "Das Urheberrecht erschöpft sich beim Verkauf einer CD an dem einzelnen Stück." Streng genommen dürften der Verkäufer jedoch vor dem Weiterverkauf keine Kopie der Musik anfertigen, weil durch die Vervielfältigung neuerlich in die Urheberrechte eingegriffen würde.

Ob das Erschöpfungsrecht auch bei digitalen Gütern zur Anwendung kommen könne, sei zwar noch nicht umfassend ausjudiziert, meinte der Jurist, einschlägige Entscheidungen in Deutschland würden jedoch darauf hindeuten, dass es ausschließlich für den Vertrieb physischer Güter gilt.

Mehr zum Thema:

(futurezone/Patrick Dax)