EBay-Nutzer haften für Account-Missbrauch

DEUTSCHLAND
11.03.2009

Wenn Passwörter nicht ausreichend geschützt sind

Die Inhaber eines Kontos der Online-Auktionsplattform eBay haften für Missbrauch, wenn sie ihre Passwörter nicht ausreichend vor dem Zugriff anderer schützen. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Im aktuellen Fall hatte eine Frau die Zugangsdaten ihres Ehemannes genutzt, um auf eBay Schmuck zu versteigern, der "Art Cartier" sein sollte. Die Firma Cartier klagte daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung und Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Weil der Inhaber des eBay-Mitgliedskontos die Zugangsdaten nicht unter Verschluss hielt, muss er sich laut Urteil nun "so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte". Der Grund: Er sei für die "Unklarheit" verantwortlich, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und bei einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne.

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(AFP)