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Parteien zur EU-Wahl: Netzwerküberwachung

DEMOKRATIE
22.05.2009

Rechteinhaber aus der Musik- und Filmindustrie kämpfen seit langem dafür, dass Internet-Provider Daten mutmaßlicher Rechteverletzer an sie übermitteln müssen. Auch das derzeit im Geheimen zwischen der EU und anderen Industriestaaten verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) soll die Provider zu engerer Kooperation mit der Medienindustrie zwingen. ORF.at fragte die Parteien, wie sie zu diesen Plänen stehen.

In der Debatte zum EU-Telekompaket haben Bürgerrechtler-Plattformen wie La Quadrature du Net und Netzpolitik.org vehement vor Passagen in den Gesetzestexten gewarnt, welche die Internet-Provider auf eine wie auch immer geartete "Kooperation" mit den Rechteinhabern aus Musik- und Filmindustrie verpflichten sollten.

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Auch in Zusammenhang mit den geheimen Verhandlungen, die die EU-Kommission mit den USA und anderen Industrienationen über das Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) führt, stellte die Kommission fest, dass die Internet-Provider stärker zur Bekämpfung der Piraterie herangezogen werden sollen. Bisher sind die Provider als Datentransporteure noch durch die Bestimmungen in der E-Commerce-Richtlinie der EU vor überzogenen Kontrollforderungen geschützt.

Serie zur EU-Wahl

Zur EU-Wahl, die in Österreich am 7. Juni stattfinden wird, hat ORF.at sieben Fragen zur Netzpolitik an alle acht wahlwerbenden Parteien gestellt. Bis auf die Liste Martin haben alle innerhalb der Frist reagiert und geantwortet. Die Reihung der Antworten folgt jener der Parteien auf dem Stimmzettel.

Frage vier: Netzwerküberwachung

Nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch im nationalen Rahmen wird von Medienkonzernen versucht, die Provider auf die ständige Überwachung des Datenverkehrs in ihren Netzen zu verpflichten und sie gegenüber den Inhabern etwa von Film- und Musikrechten haftbar zu machen. Inwieweit sollen die Provider und Suchmaschinenbetreiber gegenüber den Rechteinhabern auskunftspflichtig und haftbar sein?

Antwort der SPÖ:

Wie auch bei den anderen Punkten gilt: Es braucht einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen, um eine Basis für Rechtsansprüche zu schaffen und Kompetenzen klar zu regeln. Wir werden in der Ausschussarbeit der kommenden Legislaturperiode Detailregelungen für diese Fragen erarbeiten.

Antwort der ÖVP:

Die Internet-Service-Provider dürfen und können nicht haftbar gemacht werden für die Inhalte, die von den Nutzern über das Internet verschickt werden. Wenn der Gesetzgeber das tun würde, würde er die Firmen indirekt zwingen, den Internet-Verkehr aller Kunden "mitzuhören" und auf evtl. Rechtsverstöße zu untersuchen. Das kann und darf eine private Firma nicht tun. (Die Telekom wird ja auch nicht haftbar gemacht, wenn ein Straftäter für sein Verbrechen ein Telefon benutzt.)

Auch hier gilt: Wenn ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Tätigkeit vorliegt, kann nur ein Richter entscheiden, ob der Internet-Verkehr eines einzelnen Bürgers überwacht wird.

Es ist wichtig, gegen Kriminalität im Internet anzukämpfen und der Exekutive auch die Instrumente in die Hand zu geben, um wirksam dagegen vorzugehen. Aber rechtsstaatlich Grundprinzipien sind dabei unbedingt einzuhalten!

Antwort der Grünen:

Für die Grünen antwortet die EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger.

Netzwerküberwachung kann nur im Rahmen der gesetzlich geregelten Strafverfolgung ermöglicht werden. Ein direkter Zugriff oder direkte Auskunftspflichten gegenüber Dritten entsprechen keinesfalls rechtsstaatlichen Standards.

Antwort der FPÖ:

Für die FPÖ antwortet der EU-Abgeordnete Andreas Mölzer.

Hier muss man schon darauf hinweisen, dass natürlich in erster Linie die Urheberrechtsverletzenden haftbar sein müssen, und nicht die Provider oder Suchmaschinenbetreiber. Eine Auskunftspflicht sollte jedoch schon bestehen.

Antwort der KPÖ:

Für die KPÖ antwortet Didi Zach, Landessprecher der KPÖ Wien und Kandidat bei der EU-Wahl.

Gar nicht. Siehe auch Antwort auf Frage eins.

Antwort der Jungen Liberalen

Klarer Verstoß gegen das Briefgeheimnis und als solcher nicht akzeptabel. (Einmal ganz abgesehen von dem großen Aufwand, der den Providern dadurch entstünde.)

Antwort des BZÖ:

So wenig wie möglich.

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Nach jedem Schulamoklauf mit Schusswaffen wie etwa vor kurzem im deutschen Winnenden werden Forderungen von Politikern laut, die "Killerspiele" verbieten wollen. Auch im EU-Parlament sind Gewaltspiele des Öfteren Thema. Wie stehen die Parteien zur Regulierung von Video- und Computerspielen?