© APA/EPA/Toussaint Kluiters, PKW mit Kamera beim Scannen eines Straßenzuges

DSK veröffentlicht FAQ zu Google Street View

NETZ
05.06.2009

Die Datenschutzkommission hat noch vor Abschluss des Registrierungsverfahrens für Google Street View eine Liste mit Fragen und Antworten zu dem Projekt veröffentlicht. So können etwa Hausbesitzer, die ihre Objekte nicht im Netz wiederfinden wollen, diese von Google aus dem Datenbestand entfernen lassen.

Bei der Datenschutzkommission läuft derzeit das Registrierungsverfahren für Google Street View in Österreich. Street View ist eine Online-Anwendung des Suchmaschinenkonzerns Google, der es Anwendern erlaubt, sich zusätzlich zu Karten auch Panoramafotos von öffentlichen Plätzen und Straßenzügen anzeigen zu lassen. Zu diesem Zweck fährt Google mit Fahrzeugen, auf denen auffällige Panoramakameras montiert sind, Straßen ab, um diese fotografisch zu erfassen.

Das Registrierungsverfahren ist zwar noch nicht beendet, die DSK veröffentlichte aber schon eine Liste, in der sie ihre Rechtsmeinung zu Street View klarmacht. Generell sei Street View erlaubt, das habe auch die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschützer festgestellt. Google müsse aber dafür sorgen, dass ursprünglich personenbezogene Bilddaten nach ihrer Bearbeitung nicht erhalten bleiben, sondern gelöscht werden. Für Österreich gelte: "So weit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet keine personenbezogenen Daten vor."

Online-Einspruchsmöglichkeit für Bürger

Nachdem diese Unkenntlichmachung aber automatisiert erfolge, müsse Google dafür sorgen, dass jedermann die Möglichkeit erhalte, eventuelle Fehler schnell und einfach an den Konzern rückzumelden. Google biete ein Feature, mit dem jedermann per Mausklick derartige Fehler zur Kenntnis bringen könne. Der Konzern habe zugesagt, gemeldete Fehler umgehend zu bearbeiten und zu beheben.

Auch Hauseigentümer und Eigentümer von Firmenschildern, die mitaufgenommen wurden, können auf diese Weise Widerspruch gegen die Veröffentlichung im Netz erheben.

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