EU-Rat verabschiedet Roaming-Verordnung
Tarifobergrenzen für SMS und Daten zum 1. Juli
Der EU-Ministerrat hat am Montag förmlich die neuen Roaming-Vorschriften der Union verabschiedet. Das teilte EU-Medienkommissarin Viviane Reding mit, die nach dreiwöchiger Auszeit im Europawahlkampf ihr Amt wieder angetreten hat. Das Europaparlament hatte den Vorschlägen der Kommission bereits im April zugestimmt.
Preisobergrenzen eingeführt
Damit gilt ab 1. Juli in allen 27 Mitgliedsstaaten eine Preisobergrenze für SMS und Datentransfer. So darf eine aus dem Ausland versandte SMS maximal 0,11 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kosten. Im Datenroaming werden nicht die Endkunden-, sondern die "Großhandelspreise" reguliert; das Vorleistungsentgelt beträgt aber immer noch einen Euro pro übertragenes Megabyte. Vorher, so die Kommission, sei der EU-Durchschnitt bei 1,68 Euro gelegen. Zum unbekümmerten UMTS-Surfen im EU-Ausland sind die Preise aber auch nach diesem Regulierungsschritt zu hoch.
Ab 1. Juli können sich Verbraucher auch dadurch vor zu hohen Roaming-Kosten schützen, dass sie mit ihrem Provider eine Abmachung treffen, nach der der Dienst unterbrochen wird, sobald ein Rechnungsbetrag von 50 Euro erreicht wird.
In der Sprachtelefonie gilt der Grundsatz der sekundengenauen Abrechnung - allerdings erst nach 30 Sekunden bei ausgehenden Telefonaten. Bei eingehenden Telefonaten gilt er bereits ab der ersten Sekunde.
Die Nettohöchstpreise für ausgehende Anrufe im Ausland werden von 0,46 auf 0,43 Euro und für empfangene Anrufe von 0,22 auf 0,19 Euro gesenkt.