GEMA klagt Rapidshare erfolgreich

DEUTSCHLAND
23.06.2009

Der Webhosting-Dienst Rapidshare muss laut einem Gerichtsurteil am Landesgericht Hamburg künftig verhindern, dass etwa 5.000 Musiktitel via Rapidshare online angeboten und ausgetauscht werden.

Auf Antrag der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA untersagte das Landgericht dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com am 12. Juni per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Damit erging erstmals eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Millionen Euro. Das gab die GEMA am Dienstag in einer Presseaussendung bekannt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.

Betreiber selbst für Kontrolle verantwortlich

Der Tauschbörsendienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass die urheberrechtlich geschützten Musiktitel nicht mehr via Rapidshare.com verbreitet werden dürfen.

Bisherige Maßnahmen reichen nicht aus

Das Gericht stellte zudem fest, dass die von Rapidshare.com getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um über den Dienst begangene Urheberrechtsverletzungen effektiv zu verhindern. Die GEMA sieht in dem Urteil einen "Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie". Das Urteil könnte tatsächlich eine Signalwirkung haben. Bisher argumentierten die Betreiber der Sharehoster, nicht für die auf ihrer Plattform getauschten Daten verantwortlich zu sein.

Warten auf die Urteilsbegründung

Der Tauschbörsendienst wartet vorerst ab: "Zum Urteil in Hamburg liegt noch keine Urteilsbegründung vor, deshalb halten wir uns mit Interpretationen zurück, bis wir die Fakten kennen. Für einen Durchbruch halten wir das Urteil eines Landgerichtes jedoch nicht. Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab", heißt es in einer ersten Stellungnahme von Bobby Chang, COO der Rapidshare AG.

"Wir fragen uns außerdem, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen. Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe", so Chang.

Mehr zum Thema: