Breitbandausbau: DT klagt Bundesnetzagentur
Streit über Kosten bei Errichtung von Schaltverteilern
Die Deutsche Telekom (DT) hat beim Verwaltungsgericht Köln Eilklage gegen eine Entscheidung der deutschen Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern eingereicht. Mit dem Beschluss der Regulierungsbehörde müsse die DT Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötige, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns vom Montag.
Kritik an der Kappungsgrenze
Die daraus entstehenden Kosten bekomme die DT aber wegen einer vom Regulierer eingeführten Kappungsgrenze nicht in voller Höhe erstattet. "Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die DT den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wurde DT-Finanzvorstand Tim Höttges zitiert.
Im März hatte die Netzagentur entschieden, die DT müsse den Konkurrenten künftig den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung, die "letzte Meile", bereits am Schaltverteiler gewähren. Damit verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die DT in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.
Regelung tritt vorerst nicht in Kraft
Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest. Mit der Eilklage trete der Beschluss der Bundesnetzagentur zunächst nicht in Kraft, so ein DT-Sprecher. Das Eilverfahren könne noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.
Bereits im April hatte die DT gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur protestiert, die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung zu senken. Damals hatte der Bonner Konzern angekündigt, in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro weniger als bisher geplant in den Breitbandausbau investieren zu wollen.
(dpa)