Neue Niederlage für Mac-Cloner Psystar

KONZERNE
16.12.2009

Gericht erlässt weitreichendes Verkaufsverbot

Wie der US-Nachrichtendienst Bloomberg und das US-Fachweblog Groklaw am Mittwoch gemeldet haben, hat ein Bezirksgericht in San Francisco am Dienstag (Ortszeit) einer Forderung von Apple stattgegeben. Das Gericht verbot dem Mac-Clone-Hersteller Psystar mit einer dauerhaften Verfügung, weiterhin Lizenzen für Apples Betriebssystem OS X zu vertreiben.

Das Verbot betrifft auch den Vertrieb von Technologien, die es Endkunden erlauben würden, das Apple-Betriebssystem auf anderen Maschinen als Macs laufen zu lassen. Damit kann Psystar auch sein neuestes Produkt Rebel EFI nicht mehr an den Mann bringen, eine Software, mit deren Hilfe sich Mac OS X auch auf gewöhnlichen PCs installieren lässt.

Falls Psystar Rebel EFI weiter vertreibe, tue das Unternehmen das auf eigene Gefahr, so der Richter. Psystar könne allerdings noch mehr Dokumente zu Rebel EFI einreichen. Das Unternehmen hat bis zum 31. Dezember Zeit, um der Anordnung des Gerichts Folge zu leisten.

Die Luft wird dünn

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter William Alsup hatte bereits am 1. Dezember entschieden, dass Psystar mit seinem Angebot von Mac-Clones das geistige Eigentum von Apple verletzt habe und an den Konzern 2,67 Millionen US-Dollar zahlen müsse.

Das IT-Lawblog Groklaw zeigt sich davon überzeugt, dass auch Rebel EFI von der Verfügung betroffen ist und schreibt: "In Kalifornien ist Psystar erledigt." Allerdings hat Psystar in Florida noch vor dem kalifornischen Urteil einen Antrag gegen Apple eingebracht, in dem das Unternehmen schreibt, dass Rebel EFI nicht gegen Apples Copyright verstoße, da es keine Lizenz von OS X beinhalte.

Groklaw schreibt, dass Psystar damit voraussichtlich aber geringe Chancen vor Gericht habe, da sich die Rechtsmeinung des Unternehmens auf Bestimmungen stütze, beispielsweise eine Erlaubnis zur privaten Anpassung von Software, die nur für Endverbraucher gelten - Psystar sei aber kein solcher Endverbraucher.

Apples Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für Mac OS X beschränkt dessen Nutzung auf Apple-Rechner und untersagt zudem die Veränderung des Boot-ROM-Codes. Weiters darf die Software laut EULA nur maximal einmal und dann vollständig übertragen werden. Der Streit in Kalifornien ist mit dem vorläufigen Urteil (Summary Judgement) allerdings auch noch nicht beendet, da Apple noch weitere Punkte, unter anderem Verletzung des Markenrechts, geltend macht. Dieser Prozess wiederum soll im Jänner 2010 starten.

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